Inhalt von Februar 2001
Ihre Position : Homepage > China &das Ausland>
 
suchen>>

Was sind die Bestimmungen über den Aufenthalt von Ausländern in China?

Ausländer, deren Einreise in China genehmigt wurde, einschließlich derjenigen, die aus politischem Grund Asyl in China suchen, müssen bei den zuständigen chinesischen Behörden vorgeschriebene Formalitäten erledigen. Sie erhalten einen Personalausweis oder eine Aufenthaltsbescheinigung, sofern sie in China für eine kürzere oder längere Zeit wohnen werden. Ausländer, die ein Visum F, L, G, oder C besitzen, können sich innerhalb des im Visum angegebenen Zeitraums in China aufhalten, ohne besondere Aufenthaltsformalitäten erledigen zu müssen.

Ausländer, die ein Visum D, Z, X oder J-1 besitzen, müssen innerhalb von 30 Tagen ab dem Einreisetag beim Amt für öffentliche Sicherheit jener Stadt oder jenes Kreises, wo sie wohnen, einen Aufenthaltserlaubnis oder vorläufige Aufenthaltserlaubnis für Ausländer beantragen. Die Gültigkeitsdauer dieser Bescheinigungen entspricht der zulässigen Aufenthaltszeit der Bescheinigungsinhaber in China. Ausländer, die eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, müssen alles beantworten, wonach sie gefragt werden, ihren Paß, Visum und Bescheinigungen, die mit dem Aufenthalt zu tun haben, zur Überprüfung einreichen, ein Antragsformular für den Aufenthalt ausfüllen, eine Gesundheitsbescheinigung vorlegen und zwei Paßbilder einreichen. Nach der Überprüfung stellt das Amt für öffentliche Sicherheit denjenigen, die sich über ein Jahr in China aufhalten wollen, eine Aufenthaltserlaubnis aus; wer sich bis zu einem Jahr in China aufhalten will, bekommt eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis. Die Gültigkeitsdauer einer Aufenthaltserlaubnis kann ein bis fünf Jahre betragen, was vom Amt für öffentliche Sicherheit der Stadt oder des Kreises entsprechend den Aufenthaltsgründen entschieden wird.

Ausländer, die nach der von der chinesischen Regierung und der Regierung ihrer jeweiligen Länder geschlossenen Vereinbarung kein Visum brauchen und sich in China über 30 Tage aufhalten wollen, müssen nach der Einreise in China gemäß den o.g. Formalitäten eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Für Mitglieder von ständigen diplomatischen Auslandsvertretungen und Konsulaten in China und für andere Ausländer, die privilegiert und mit Immunität ausgestattet sind, gelten die o.g. Bestimmungen nicht. 

 

 

-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-
Zurück

Adresse: Baiwanzhuang Dajie 24, Beijing, VR China
Postleitzahl: 100037
Fax: 010-68328338
Website: http://www.chinatoday.com.cn
E-mail: chinatoday@263.net
Copyright (c) China Today, All Rights Reserved.