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Frage: „Veröffentlichung ist das Prinzip, und Nichtveröffentlichung ist die Ausnahme“. Das ist eine grundlegende Erfahrung, die die verschiedensten Länder bei der Praktizierung der Bekanntmachung von administrativen Angelegenheiten gesammelt haben. Wie verläuft die Bekanntmachung von administrativen Angelegenheiten in China? Wie wird den Bürgern, den juristischen Personen, den Organisationen und den in China lebenden Ausländern garantiert, rechtzeitig Informationen von der Regierung zu erhalten?

Antwort: Im Hinblick auf die Erfahrungen anderer Länder und den Gegebenheiten des Landes entsprechend betreibt die chinesische Regierung aktiv die Bekanntgabe von administrativen Angelegenheiten. Das heißt, die Behörden und die von den Behörden zur Ausübung der administrativen Macht beauftragten Organe sollen ihrerseits Informationen, ihre Machtbefugnisse und ihre Arbeit bekannt machen. Gegenwärtig haben Gemeinden und die der Kreisverwaltung untergeordneten Abteilungen spezielle Hinweistafeln zur Bekanntgabe administrativer Angelegenheiten errichtet. Die meisten lokalen Verwaltungen von der Kreisebene an aufwärts und die Behörden der Zentralregierung haben eigene Webseiten und spezielle Einrichtungen für administrative Dienstleistungen. Diese Zentren gelten nicht nur als Einrichtungen zum Dienste des Volkes, sondern auch als Örtlichkeiten zur Bekanntmachung administrativer Angelegenheiten. 70 Regierungsabteilungen des Staatsrates sowie die Regierungen von 31 Provinzen, autonomen Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten haben verschiedene gesetzliche Vorschriften zur Bekanntmachung von administrativen Angelegenheiten und Informationen ausgearbeitet sowie mehrere Systeme für Pressemitteilungen oder Meldungen des Pressesprechers errichtet und dabei beträchtliche Erfolge erzielt.

Neben der Bekanntgabe administrativer Angelegenheiten führt der Staat in den Abteilungen der KP Chinas, in den gesetzgebenden und juristischen Organen, in den Dörfern und Unternehmen sowie in den öffentlichen Institutionen auch ein System zur Veröffentlichung ihrer Arbeit ein. Außerdem setzt man sich dafür ein, die Verbreitung von administrativen Angelegenheiten zu standardisieren. Im April 2007 hat China die Vorschriften zur Bekanntmachung von Regierungsinformationen veröffentlicht, die ab 1. Mai 2008 in Kraft treten werden.

In ausländischen Gesetzen über die Bekanntmachung von administrativen Informationen werden fast keine speziellen Bereiche, sondern nur Inhalte, die nicht für die Öffentlichkeit gedacht sind, genannt. Außer den Themen, die nicht weitergegeben werden dürfen, kann alles veröffentlicht werden. Eben das bedeutet der bereits erwähnte Leitspruch „Veröffentlichung ist das Prinzip, und Nichtveröffentlichung ist die Ausnahme“. Bei der Ausarbeitung der genannten Vorschriften hat China in zwei Aspekten dieses Prinzip erfüllt. Dabei werden auf der einen Seite die grundlegenden Forderungen und Inhalte sowie die Schwerpunkte der aktiven Informationsveröffentlichung durch die Regierungen aller Ebenen angegeben. Gleichzeitig wird auch erläutert, wie Bürger, juristische Personen und andere Organisationen eine Weitergabe von Informationen beantragen können. Auf der anderen Seite wird verdeutlicht, dass sämtliche Mitteilungen, die in den Bereich der staatlichen, kommerziellen oder der privaten Geheimnisse fallen, nicht veröffentlicht werden dürfen. Außer diesen Bereichen können alle Informationen bekannt gegeben werden. Dabei wird angestrebt, die Initiative, die Rechtzeitigkeit sowie die Zielbewusstheit zu verstärken und Fälle zu vermeiden, in denen die administrativen Organe entweder wichtige Informationen nicht veröffentlichen oder Regierungsinformationen beliebig weitergeben. Dank einer rechtzeitigen Bekanntgabe der Angelegenheiten von großem Interesse können die Bürger leichter Informationen von den Verwaltungen erhalten. Dadurch können sowohl die Anzahl der Anträge auf Regierungsinformationen als auch die administrativen Kosten gesenkt werden.

Um eine rechtzeitige Bekanntmachung von Regierungsinformationen zu garantieren, sieht die chinesische Regierung klar vor, dass die administrativen Organe ein Verzeichnis und eine Reglung für diesen Vorgang verfassen und diesen auch veröffentlichen sowie regelmäßig erneuern. Die Regierungsinformationen, die zur Kategorie der aktiven Bekanntmachung gehören, sollen in 20 Werktagen nach deren Entstehung oder Erneuerung bekannt gemacht und gleichzeitig durch Kommuniqués, Pressekonferenzen, Zeitungen, Netzwerke und sonstige Medien rechtzeitig mitgeteilt werden. Damit die Erkundigung nach diesen Informationen vereinfacht wird, sollen in den staatlichen Archiven und öffentlichen Bibliotheken Einrichtungen wie Lesesäle und elektronische Infotafeln errichtet werden. Auch Ausländer und ausländische Organisationen können durch diese Kanäle Mitteilungen der chinesischen Regierung erhalten.

Um die Bekanntgabe von Regierungsinformationen verstärkt zu kontrollieren und um den Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen den Erhalt von Regierungsinformationen zu garantieren, hat China verschiedene Mechanismen etabliert. Dazu gehören beispielsweise die Prüfung und Beurteilung sowie die Überwachung und Kontrolle der Regierungsinformationen, das Erstatten eines Jahresberichtes, die Anzeige und administrative Überprüfung oder ein spezieller Verwaltungsprozess.

Alles in allem wird deutlich, dass China mit einer Reihe von Maßnahmen den Bürgern, den juristischen Personen und anderen Organisationen den Erhalt von Regierungsinformationen garantieren will. Auch die Ausübung des Auskunfts-, Beteiligungs- und Kontrollrechtes soll gesichert werden, damit Regierungsinformationen noch wirksamer der Produktion, dem Alltagsleben sowie den wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aktivitäten des Volkes dienen können. Man will sich außerdem dafür einsetzen, das System zur Bekanntmachung von Regierungsinformationen noch mehr zu standardisieren und den Aufbau einer rechtschaffenen Verwaltung zu fördern, die den Standardnormen gemäß, koordiniert, fair, transparent und effektiv arbeitet.

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