Über
die chinesischen Gesetze für Ausländer (3)
3.
Welche Ausreisebestimmungen gibt es für Ausländer?
Ausländer müssen bei der Ausreise ihren Paß,
Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsvisum und -bescheinigungen
sowie andere gültige Urkunden zur Prüfung vorlegen. Ausländer
und ausländische Verkehrsmittel, für die die Visaabteilung
einen Durchreiseort bestimmt hat, müssen aus dem bestimmten Ort
China verlassen. Ausländer mit einer Aufenthaltsbescheinigung,
die während der Gültigkeitsdauer ihrer Aufenthaltsbescheinigung
aus China ausreisen und dann wieder nach China zurückkehren wollen,
müssen beim lokalen Amt für öffentliche Sicherheit für Rückkehr
nach China ein Visum beantragen. Wenn sie nicht nach China zurückkehren,
müssen sie bei der Grenzkontrollstation die Aufenthaltsbescheinigung
zur Streichung zurückgeben.
In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des
„Gesetzes der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und
Ausreise von Ausländern“ dürfen folgende Ausländer nicht
aus China ausreisen:
(1) Angeklagte oder Verdächtige, die
vom chinesischen Organ für öffentliche Sicherheit bzw. von
Staatsanwaltschaft und Volksgericht einer Straftat für schuldig
befunden werden. Sie können aus China ausreisen, sobald sie
von dem Verdacht befreit sind, Verfahren gegen sie vom Ermittlungsorgan
eingestellt wurden oder das Gericht auf Freispruch erkannte. (2)
Prozeßparteien in Zivilsachen (einschließlich Ankläger,
Angeklagter oder dritter Person) können aus China erst ausreisen,
wenn die Fälle, in der sie verwickelt sind, beigelegt sind
und sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt haben. (3) Personen,
die gegen chinesische Gesetze verstoßen haben und laut dem
zuständigen Organ gerichtlich verfolgt werden müssen, z.B.
Personen, die gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben.
Sie können China verlassen, sobald ihre Gesetzesübertretung
behandelt worden ist. (4) Bei Personen, die keinen Paß, keine
diesbezüglichen Bescheinigungen oder kein Visum haben oder die nach
Mitteilung des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit
bzw. des Ministeriums für Staatssicherheit aus anderen Gründen China
nicht verlassen dürfen, hat jede chinesische Grenzkontrollstation
das Recht, ihnen die Ausreise zu verweigern. Sie können China
erst verlassen, sobald die Grenzkontrollstation sie nach den Umständen
gesetzlich bestraft oder das betreffende Organ mitgeteilt hat, daß
sie ausreisen dürfen.
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