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Über die chinesischen Gesetze für Ausländer (3)

3. Welche Ausreisebestimmungen gibt es für Ausländer?

Ausländer müssen bei der Ausreise ihren Paß, Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsvisum und -bescheinigungen sowie andere gültige Urkunden zur Prüfung vorlegen. Ausländer und ausländische Verkehrsmittel, für die die Visaabteilung einen Durchreiseort bestimmt hat, müssen aus dem bestimmten Ort China verlassen. Ausländer mit einer Aufenthaltsbescheinigung, die während der Gültigkeitsdauer ihrer Aufenthaltsbescheinigung aus China ausreisen und dann wieder nach China zurückkehren wollen, müssen beim lokalen Amt für öffentliche Sicherheit für Rückkehr nach China ein Visum beantragen. Wenn sie nicht nach China zurückkehren, müssen sie bei der Grenzkontrollstation die Aufenthaltsbescheinigung zur Streichung zurückgeben.

In Übereinstimmung mit den Bestimmungen des „Gesetzes der Volksrepublik China über die Regelung der Ein- und Ausreise von Ausländern“ dürfen folgende Ausländer nicht aus China ausreisen:

 (1) Angeklagte oder Verdächtige, die vom chinesischen Organ für öffentliche Sicherheit bzw. von Staatsanwaltschaft und Volksgericht einer Straftat für schuldig befunden werden. Sie können aus China ausreisen, sobald sie von dem Verdacht befreit sind, Verfahren gegen sie vom Ermittlungsorgan eingestellt wurden oder das Gericht auf Freispruch erkannte. (2) Prozeßparteien in Zivilsachen (einschließlich Ankläger, Angeklagter oder dritter Person) können aus China erst ausreisen, wenn die Fälle, in der sie verwickelt sind, beigelegt sind und sie ihre gesetzlichen Pflichten erfüllt haben. (3) Personen, die gegen chinesische Gesetze verstoßen haben und laut dem zuständigen Organ gerichtlich verfolgt werden müssen, z.B. Personen, die gegen Verkehrsvorschriften verstoßen haben. Sie können China verlassen, sobald ihre Gesetzesübertretung behandelt worden ist. (4) Bei Personen, die keinen Paß, keine diesbezüglichen Bescheinigungen oder kein Visum haben oder die nach Mitteilung des chinesischen Ministeriums für öffentliche Sicherheit bzw. des Ministeriums für Staatssicherheit aus anderen Gründen China nicht verlassen dürfen, hat jede chinesische Grenzkontrollstation das Recht, ihnen die Ausreise zu verweigern. Sie können China erst verlassen, sobald die Grenzkontrollstation sie nach den Umständen gesetzlich bestraft oder das betreffende Organ mitgeteilt hat, daß sie ausreisen dürfen.

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