Maria Antonia Gwynn ist internationale Schiedsrichterin, Juristin und Dozentin an der Universität Bonn. Sie ist IHA Hydropower Fellow, Mitglied des Leadership Council des Global Network of Women in Water Diplomacy sowie Mitglied des Implementation Committee der UN-Wasserkonvention. „Dialog China-Deutschland“ hat mit ihr über die Bedeutung globaler Wasserregelungen, den Stand der internationalen Zusammenarbeit sowie die Rolle von Technologie und Innovation gesprochen.
Maria Antonia Gwynn im Porträt
Erzählen Sie uns etwas über sich und wie Sie zum globalen Wasserthema gekommen sind.
Ursprünglich stamme ich aus Paraguay – einem Land, dessen Name selbst das Wort Wasser enthält, denn „y“ bedeutet in der Sprache der Guaraní „Wasser“. Ich habe Jura studiert, mein Studium mit Auszeichnung abgeschlossen und nach einigen Jahren in der juristischen Praxis meinen Master an der Universität Oxford gemacht, mit Schwerpunkt auf Völkerrecht und internationaler Streitbeilegung. Anschließend promovierte ich in Deutschland, wo ich mich intensiver mit den Wechselwirkungen zwischen internationalen Beziehungen, Politik und Recht befasste. Mich hat stets interessiert, wie Staaten und andere Akteure auf friedlichem Wege Konflikte in unterschiedlichen Bereichen lösen können. Nach meiner Promotion arbeitete ich an der Princeton University in den USA sowie an der Blavatnik School of Government der Universität Oxford. Ich forschte dort zu Vertragsrecht und Souveränität, untersuchte insbesondere den Itaipú-Vertrag, eines der bedeutendsten Energieabkommen Südamerikas. Dabei ging es mir um seine rechtliche Grundlage und die Regelungen zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserressourcen. Die Nutzung eines internationalen Flusses, der von zwei Ländern geteilt und zur Energiegewinnung genutzt wird, ist komplex: Zahlreiche miteinander verflochtene Faktoren – Wasser, Energie, Nahrungsmittel und das gesamte Ökosystem – müssen berücksichtigt werden, ebenso wie ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den vielfältigen Nutzungsinteressen der beteiligten Staaten.
Blick auf den grenzüberschreitenden Fluss Paraná mit dem Itaipú-Staudamm im Hintergrund
Hier zeichnete sich also schon ab, dass es Sie beruflich zum Thema Wasser ziehen würde?
Genau. Denn durch diese Forschung wurde ich schließlich als Mitglied des Verwaltungsrats der Binationalen Entität Itaipú berufen – einer der größten Wasserkraftorganisationen der Welt. In dieser Funktion konnten wir mithilfe völkerrechtlicher Instrumente, insbesondere der UN-Wasserkonvention und ihrer Grundsätze, einige der schwierigsten Herausforderungen der Region bewältigen. Während einer jahrelangen, beispiellosen Dürre gelang es uns, unter den Anrainerstaaten harmonische Lösungen zu finden. Die Maßnahmen wurden international als Beispiel erfolgreicher grenzüberschreitender Wasserkooperation anerkannt. Daraufhin wurde ich eingeladen, auf der UN-Wasserkonferenz in New York über Kooperation zu sprechen. Nach Abschluss meines Mandats bei Itaipú kehrte ich nach Deutschland zurück, als Senior Fellow am Institut für Völkerrecht der Universität Bonn. Kurz darauf nominierte mich die Bundesrepublik Deutschland für das Implementation Committee der globalen UN-Wasserkonvention, dessen Mitglied ich nach einstimmiger Wahl aller Vertragsstaaten wurde. Das Komitee unterstützt Staaten weltweit dabei, die Umsetzung und Anwendung der Wasserkonvention zu fördern und zu überwachen – in einem nicht-konfrontativen, transparenten und kooperativen Verfahren. Die Konvention regelt die Zusammenarbeit zwischen Staaten bei der Nutzung grenzüberschreitender Wasserressourcen mit dem Ziel, diese nachhaltig zu managen und Konflikte zu vermeiden.
Ernennung im Jahr 2019 zum Mitglied des Verwaltungsrats der binationalen Organisation Itaipú. Im Bild ist Maria Antonia Gwynn gemeinsam mit den übrigen Ratsmitgliedern zu sehen. Itaipú ist einer der größten Wasserkraftproduzenten der Welt und befindet sich im gemeinsamen Besitz von Brasilien und Paraguay.
Wie würden Sie die derzeitige globale Wassersituation beschreiben?
Wasser ist eine lebenswichtige Ressource – wir brauchen es für nahezu alles: für unsere Gesundheit, Hygiene, unser Wohlbefinden, ebenso wie für Industrie, Energieproduktion, Landwirtschaft, Tourismus und den täglichen Verbrauch. Wir müssen verstehen, dass der Schutz und Erhalt unserer Ökosysteme auch unsere Wassersicherheit stärkt. Dieser ganzheitliche Ansatz gewinnt angesichts des Klimawandels noch an Bedeutung, da dieser den Wasserkreislauf massiv beeinflusst. Wir erleben Dürren und Überschwemmungen, das Abschmelzen der Gletscher und den Anstieg des Meeresspiegels. Deshalb müssen wir verantwortungsvoll handeln und vorausschauend planen – nachhaltig, um unseren Bedarf zu decken, ohne künftigen Generationen die Nutzung dieser lebenswichtigen Ressource zu verwehren. Denn ohne Wasser gibt es schlicht kein Leben.
Wie groß ist das Bewusstsein weltweit – insbesondere aus Sicht des UN-Wasserkonventionskomitees?
Der jüngste UN-Bericht zur grenzüberschreitenden Wasserkooperation zeigt: Es gibt etwa 310 Flüsse und Seen, die von mehreren Staaten gemeinsam genutzt werden. 153 UN-Mitgliedstaaten sind auf diese Ressourcen angewiesen – das verdeutlicht ihre enorme Bedeutung. Das Völkerrecht bildet die Grundlage für die Regelung dieser transnationalen Wasserläufe. Alle Staaten sind von ihnen abhängig, wenn auch auf unterschiedliche Weise. Entsprechend unterschiedlich sind ihre Interessen und Bedürfnisse. Die UN-Wasserkonvention ist ein Rechtsinstrument, das die Zusammenarbeit erleichtert und gleichzeitig hilft, nationale Praktiken mit dem internationalen Wasserrecht in Einklang zu bringen. Es existieren zwei globale Wasserabkommen: die Watercourses Convention von 1997 und die Water Convention von 1992. Beide spiegeln die zentralen Grundsätze des internationalen Wasserrechts wider. Der Vorteil der Konvention von 1992 liegt in ihrer operativen Umsetzung: Die Vertragsstaaten definieren gemeinsam Arbeitsfelder, tauschen sich über bewährte Praktiken aus, kooperieren miteinander und schaffen institutionelle Strukturen zur Umsetzung – unterstützt durch das Implementation Committee. Mittlerweile haben 57 Staaten die UN-Wasserkonvention ratifiziert – darunter die meisten europäischen Länder, aber auch einige Staaten in Afrika, Asien und Lateinamerika. Wasser, insbesondere grenzüberschreitende Wasserkooperation, ist für alle Staaten ein zunehmend drängendes Thema. Und die Konvention entwickelt sich hier zu einem äußerst nützlichen Instrument.
Zehnte Vertragsstaatenkonferenz der UN-Wasserkonvention in Slowenien: Hier wurde Maria Antonia Gwynn im Oktober 2024 zum Mitglied des Implementation Committee der globalen UN-Wasserkonvention ernannt. (Foto: Interviewpartnerin)
Was fehlt noch und wie kann das erreicht werden?
Staaten benötigen ihre internationalen Wasserläufe für vielfältige Zwecke. Die UN-Wasserkonvention und das internationale Wasserrecht helfen dabei, ein Gleichgewicht zu schaffen, damit alle Beteiligten von der Nutzung gemeinsamer Ressourcen profitieren können. Zentrale Prinzipien sind dabei die gerechte und angemessene Nutzung sowie das Vermeiden erheblicher Schädigung anderer Staaten. Dies gelingt durch Kooperation, Datenaustausch, Informationsweitergabe, frühzeitige Benachrichtigung über geplante Maßnahmen und Konsultation bei Bedarf. Was jedoch häufig fehlt, ist die Finanzierung – sie wird benötigt, um nachhaltiges Wassermanagement umzusetzen, neue Technologien einzuführen und Innovationen zu fördern. Ebenso wichtig ist der Kapazitätsaufbau von Institutionen und die Schaffung stärkerer Partnerschaften auf allen Ebenen der Governance. Und nicht zuletzt braucht es politischen Willen, um all dies umzusetzen.
Sie erwähnten die Bedeutung von Innovation und Technologie. China spielt hier eine führende Rolle.
Ja, China ist Anrainerstaat mehrerer internationaler Flüsse, etwa des Mekong. Dieser wird von der Mekong River Commission verwaltet. Obwohl China kein offizielles Mitglied ist, nimmt es an den Sitzungen teil. Ein positives Signal ist das jüngst geschlossene Memorandum of Understanding zwischen China und der Kommission über den Austausch von Daten und Informationen – ein wichtiger Schritt hin zu einer integrierten, gemeinsamen Bewirtschaftung. Gerade, weil China in technologischer Hinsicht führend ist, kann es hier eine Schlüsselrolle einnehmen.
Inwiefern kann Technologie denn konkret helfen?
China und andere Länder zeigen beeindruckende Beispiele für Innovation und Technologieeinsatz. So integriert Itaipú im Fluss Paraná derzeit Solaranlagen in die Wasserkraftproduktion – eine Initiative, die auf Empfehlungen unseres Verwaltungsrats zurückgeht. Schwimmende Solarpanels kompensieren Zeiten geringen Wasserstands. Solche technologischen Lösungen tragen dazu bei, die Stromversorgung auch bei Wassermangel zu sichern, indem sie Wasserkraft durch Solarenergie ergänzen. Dieses Modell wird beispielsweise auch beim chinesischen Drei-Schluchten-Damm eingesetzt. Nach internationalem Wasserrecht sind Staaten verpflichtet, durch Sorgfaltspflichtmaßnahmen das Risiko erheblicher grenzüberschreitender Schäden zu vermeiden bzw. zu minimieren – etwa durch politische Strategien, Verwaltungskontrollen, Gesetzgebung sowie durch den Einsatz modernster Technologien und bewährter Verfahren.
Flusslauf des Paraná unweit des Itaipú-Staudamms: Das hiesige Wasserkraftwerk befindet sich an der Grenze zwischen Brasilien und Paraguay und wird von beiden Ländern gemeinschaftlich betrieben.
Gibt es Grenzen für dieses Modell?
Abgesehen von der erwähnten Finanzierung ist die einzige wirkliche Grenze mangelnder politischer Wille. Doch die Staaten kommen zunehmend zusammen. Die COP30 in Brasilien hat etwa 50.000 Teilnehmende angezogen. Das stimmt mich zuversichtlich: Der Wille zur Zusammenarbeit ist da. Solange wir gemeinsam handeln, sehe ich keine Grenzen dessen, was wir erreichen können. Die internationale Gemeinschaft muss ihren Zusammenhalt weiter stärken und erkennen, dass wir die großen Herausforderungen unserer Zeit nur gemeinsam bewältigen können. Nur so können wir den Weg in eine nachhaltige Zukunft ebnen. Nur gemeinsam können wir die Krisen unserer Zeit überwinden.
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