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Die nationale Einheit

Die nationale Einheit ist das grundlegende Prinzip für die Behandlung der ethnischen Fragen und der Kerninhalt der nationalen Politik Chinas. In China schließt die Einheit aller ethnischen Gruppen sowohl die zwischen den Han und den nationalen Minderheiten, die zwischen den nationalen Minderheiten als auch die zwischen den Mitgliedern einer nationalen Minderheit untereinander ein.

Die chinesische Regierung und das chinesische Volk legen großen Wert auf die Einheit aller ethnischen Gruppen und betrachten sie als das höchste Interesse des chinesischen Volkes und die grundlegendste Garantie für die gemeinsame Prosperität und Entwicklung aller ethnischen Gruppen. Seit langem gilt das unerschütterliche Prinzip: Die Han können sich den nationalen Minderheiten nicht entziehen, während sich die nationalen Minderheiten den Han und einander nicht entziehen können.

Vorbildliche Hanipa, eine uigurische Mutter von zehn Waisenkindern aus verschiedenen Volksgruppen

Hanipa ist eine uigurische Mutter mit neun Kindern. Sie hat zudem zehn Waisen aus der Han-, der Hui-, der uigurischen und der kasachischen Nationalität adoptiert und mühsam großgezogen. Zurzeit hat diese große Familie mehr als 180 Mitglieder, die Uiguren, Han, Hui, Kasachen, Tataren bzw. Usbeken sind.

Um das Essen für mehr als zwanzig Personen in der Familie zuzubereiten, hat Hanipa jemals einen riesigen Eisentopf mit einem Durchmesser von 1,2 Metern gekauft. Heute werden die Nachbarn ihren Topf ausleihen, wenn sie ein Festessen vorbereiten. Sie haben ihn als Einheitstopf genannt und meinen, wenn man ihn beim Kochen einsetzt, kann man auch eine solidarische, harmonische und glückliche Familie wie Hanipa haben.

In Hanipas Augen sind alle diese Kinder trotz ihrer unterschiedlichen nationalen Angehörigkeit gleich: „Sie sind alle meine Kinder und meine leibliche Kinder. Wir bilden eine große harmonische Familie."

Regionale Autonomie der Nationalitäten

Die regionale Autonomie der Nationalitäten ist eine grundlegende Politik und ein grundlegendes System Chinas zur Lösung ethnischer Fragen. Regionale Autonomie der Nationalitäten heißt, dass in den von nationalen Minderheiten konzentriert besiedelten Gebieten unter der einheitlichen Führung durch den Staat Organe der Selbstverwaltung errichtet und das Recht auf Autonomie ausgeübt werden.

Unterteilung

Die Regionen mit nationaler Autonomie sind je nach der Bevölkerungszahl und der Verwaltungsfläche in autonome Gebiete, autonome Bezirke und autonome Kreise unterteilt, die administrativ jeweils der Provinz, der Stadt mit Bezirken und dem Kreis entsprechen. Die regionale Autonomie der nationalen Minderheiten ist die Selbstverwaltung unter der einheitlichen Führung durch den Staat. Zurzeit gibt es auf dem chinesischen Festland insgesamt 155 Regionen mit nationaler Autonomie, darunter fünf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise (Banner).

Nehmen wir das Uigurische Autonome Gebiet Xinjiang als ein Beispiel. Auf seiner 1,66 Millionen Quadratkilometer großen Fläche leben 47 Volksgruppen. In dem Gebiet gibt es noch fünf autonome Bezirke der Mongolen, der Kirgisen, der Hui und der Kasachen und sechs autonome Kreise der Hui, der Xibo, der Kasachen, der Mongolen und der Tadschiken. Alle Volksgruppen in Xinjiang haben von der regionalen Autonomie der Nationalitäten profitiert und eine gemeinsame Entwicklung und Prosperität erfahren.

Beziehungen zur Zentralregierung

Nach der Gründung der Volksrepublik 1949 begann die chinesische Regierung im Rahmen der Verfassung und der Gesetze in den von nationalen Minderheiten konzentriert besiedelten Regionen die regionale Autonomie der Nationalitäten umfassend umzusetzen. Alle Regionen mit nationaler Autonomie sind untrennbare Teile des Staates und alle Selbstveraltungsorgane der Regionen mit nationaler Autonomie sind der Führung durch die Zentralregierung unterstellt. Bis Ende 2008 lebten 71 Prozent der Gesamtbevölkerung der nationalen Minderheiten in Regionen mit nationaler Autonomie, die 64 Prozent der Landesfläche ausmachen.

Umsetzung

Die Selbstverwaltungsorgane der Regionen mit nationaler Autonomie bilden die Volkskongresse und Volksregierungen der autonomen Gebiete, der autonomen Bezirke und der autonomen Kreise, die die folgenden Rechte ausüben:

◆ Gesetzgebung. Neben den allgemeinen Rechten lokaler Staatsorgane können die Volkskongresse in den Regionen mit nationaler Autonomie gemäß den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten der jeweiligen Volksgruppen die Selbstverwaltungsvorschriften und Sonderbestimmungen ausarbeiten.

◆ Flexible Ausführung der Direktiven von oben. Nach dem Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalitäten können die Selbstverwaltungsorgane die Beschlüsse, Entscheidungen, Befehle und Anweisungen der Staatsorgane höherer Ebenen, die den Gegebenheiten der Regionen mit nationaler Autonomie nicht entsprechen, bei diesen Staatsorganen vorlegen und mit deren Genehmigung Anpassungen vornehmen oder sie eben nicht durchführen.

◆ Selbstverwaltung der eigenen Angelegenheiten

◆ Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft und Finanzen

◆ Selbstständiger Gebrauch und Entwicklung der eigenen Sprache und Schrift

◆ Bevorzugung der Kader nationaler Minderheiten beim Einsatz

◆ Organisation von Sicherheitstruppen

◆ Selbstständige Entwicklung der Bildung, der Wissenschaft und Technik sowie Kultur und anderer Bereiche

◆ Respekt und Schutz der Glaubensfreiheit der nationalen Minderheiten

◆ Respekt der Lebensgewohnheiten der nationalen Minderheiten

Kader der nationalen Minderheiten stellen einen entscheidenden Faktor für die Umsetzung der regionalen Autonomie der Nationalitäten dar. Nach dem Gesetz über die regionale Autonomie der Nationalitäten soll der Vorsitzende der Regierung eines autonomen Gebiets, eines autonomen Bezirks oder eines autonomen Kreises ein Angehöriger einer nationalen Minderheit sein, die in der jeweiligen Region die regionale Autonomie ausübt. 2008 erreichte die Zahl der Kader nationaler Minderheiten mehr als 2,9 Millionen, das ist ein Wachstum um mehr als das 3-fache gegenüber 1978; 9,6 Prozent der Staatsangestellten und 7,7 Prozent der Abteilungsleiter von der Kreisebene aufwärts waren Angehörige nationaler Minderheiten. Die nationalen Minderheiten stellen ebenfalls eine ziemlich große Anzahl von Mitarbeitern, die in den zentralen und lokalen Machtorganen, Verwaltungsorganen, in der Justiz und Staatsanwaltschaft tätig sind. Unter den dreizehn amtierenden stellvertretenden Vorsitzenden des Ständigen Ausschusses des NVK sind zwei, unter den neun amtierenden stellvertretenden Ministerpräsidenten und Staatskommissaren zwei und unter den 25 amtierenden stellvertretenden Vorsitzenden der PKKCV fünf Angehörige der nationalen Minderheiten.

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