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Reibereien auf dem Vormarsch: China muss mit weiteren Klagen gegen seine Exportbeschränkungen für natürliche Rohstoffe rechnen

Gastbeitrag von Bai Ming*

Für viele Menschen bedeutet Freihandel nur den freien Eintritt von Waren und Dienstleistungen in andere Länder. Eine entscheidende Voraussetzung, die diese Freiheit untermauert, wird dabei oft vergessen: Wirklicher Freihandel kann nur funktionieren, wenn auch die Exporte nicht vorsätzlich blockiert oder behindert werden.

Da China zunehmend auf internationalen Märkten tätig ist, ist die Volksrepublik in eine wachsende Zahl von Handelsstreitigkeiten verwickelt. Während die Beschwerden in der Vergangenheit meist auf die Importregelungen zielten, nehmen derzeit Beschwerden über die Ausfuhrpraxis zu. Jüngstes Beispiel: China reichte bei der Welthandelsorganisation (WTO) Beschwerde ein, um sich gegen den Vorwurf zu wehren, das Land verletze die internationalen Handelsregeln durch Ausfuhrbeschränkungen für neun Rohstoffe. Die betroffenen Rohstoffe kommen im großen Stil in der Stahl-, Aluminium- und Chemieindustrie zum Einsatz und sind von daher weltweit gefragte Güter. Am 30. Januar 2012 lehnte die Berufungsinstanz der WTO den chinesischen Einspruch ab. In der Begründung heißt es: Chinas Ausfuhrabgaben und Exportquoten stünden nicht im Einklang mit den WTO-Regeln. Das Urteil betrifft die chinesischen Exporte bestimmter Formen von Bauxit, Koks, Fluorit, Magnesium, Mangan, Siliziumcarbid, Silizium-Metall, gelbem Phosphor und Zink.

Die Anfänge des Zwistes reichen bis Juni 2009 zurück. Die USA und die EU hatten den Fall damals gemeinsam initiiert. China behindere durch Ausfuhrzölle, Kontingente, Preise und Mengenkontrollen die Ausfuhr dieser Rohstoffe, so der Vorwurf, und verschaffe eigenen Herstellern so einen unfairen Vorteil gegenüber internationalen Wettbewerbern.

Seit dem WTO-Beitritt hat sich China verpflichtet, alle Ausfuhrzölle bis auf wenige Ausnahmen (die in einem Anhang zum Beitrittsprotokoll aufgeführt sind) aufzuheben. Zolltarife und andere Formen von Beschränkungen sind nur in Ausnahmefällen und im Einklang mit den WTO-Regeln zulässig. Auf die neun industriellen Rohstoffe aber treffe eben genau eine solche Ausnahmeregelung zu, argumentiert die Volksrepublik, und begründet so ihre begrenzten Exportmöglichkeiten für die betroffenen Stoffe. China verweist dabei auf Artikel 20 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, kurz GATT, der sich mit Umweltfragen befasst. Die Maßnahmen seien nötig, um „erschöpfbare natürliche Ressourcen zu schützen“, so der Standpunkt der chinesischen Regierung. Am Ende entschied die WTO-Berufungsinstanz trotzdem, dass solche Maßnahmen nur dann im Einklang mit den WTO-Regeln stehen, wenn sie in Verbindung mit Beschränkungen der einheimischen Produktion und dem einheimischen Verbrauch praktiziert werden. China habe seine einheimische Produktion und Erschließung der betroffenen Ressourcen jedoch nicht beschränkt.

China will diesen Entscheid nicht hinnehmen, hält ihn für einseitig und sieht die Situation falsch dargestellt. In den vergangenen Jahren wurden in China zahlreiche Unternehmen mit hohem Energieverbrauch und starker Umweltbelastung geschlossen. Ministerpräsident Wen Jiabao erklärte, Chinas Politik in Bezug auf Seltene Erden stelle keine Diskriminierung gegenüber ausländischen Unternehmen dar. Sowohl inländische wie ausländische Unternehmen unterlägen den gleichen Umweltstandards und Förderquoten für Seltene Erden. China steht derzeit vor einem Dilemma: Das Land praktiziert momentan einen Modus extensiven Wirtschaftswachstums. Steuersätze auf die wichtigsten Bodenschätze hätten fatale Folgen für die nachgelagerten Unternehmen des Landes. Veränderungen der Art und Weise des Wirtschaftswachstums sind außerdem nicht über Nacht realisierbar, und auch wenn sie passieren, wird China einen hohen Preis dafür zahlen müssen.

Zwar bestätigte die WTO-Berufungsinstanz bestimmte Ansprüche Chinas im Zusammenhang mit der Verwaltung und Zuteilung von Exportquoten, Export-Lizenzen, Mindestpreisen bei der Ausfuhr sowie Gebühren und Formalitäten im Zusammenhang mit den Exportaktivitäten. Trotzdem kam die WTO zu dem abschließenden Urteil, dass Chinas Maßnahmen eine Verletzung der WTO-Regeln darstellen. Das Urteil dürfte fatale Folgen für die chinesische Industrie haben, im schlimmsten Fall könnte die Unabhängigkeit der Außenhandelspolitik sowie die nationale wirtschaftliche Sicherheit bedroht sein. Außerdem behindert das Urteil Chinas Entwicklungsprozess vom großen Handelsstaat zur starken Handelsmacht.

Noch Normalbetrieb: Arbeiter vor einem Kokshochofen in Huaibei, Provinz Anhui. Zunehmende Handelsstreitigkeiten könnten für Chinas Wirtschaft schon bald ein Dorn im Auge werden.

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