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Sieg mit Symbolcharakter: WTO gibt China erstmals Recht in einem Handelsstreit mit der EU

Von Guo Liqin*

Am 15. Juli 2011 verkündete die WTO-Berufungsbehörde die endgültige Entscheidung: China erhielt in einem Handelsstreit mit der EU über Befestigungsmittel Recht. Es ist der erste Sieg, den das Land in einer wirtschaftlichen Auseinandersetzung mit der Europäischen Union in einem WTO-Verfahren verbuchen konnte.

Ein Zuständiger der Abteilung für Verträge und Gesetze des chinesischen Handelsministeriums begrüßte am 16. Juli die WTO-Entscheidung. Der Sieg habe wichtige Bedeutung für China und trage entscheidend zur Verbesserung des Konkurrenzumfeldes chinesischer Unternehmen am internationalen Markt, vor allem auch am europäischen Markt, bei. Zugleich bekräftige die Entscheidung das Vertrauen der WTO-Mitglieder in die WTO-Regeln und stärke das multilaterale Handelssystem. Es sei nicht nur ein Sieg Chinas, sondern auch ein Sieg der WTO-Regeln, so der Verantwortliche.

Kampf gegen ungleiche Behandlung

China ist der weltweit größte Hersteller für Befestigungsmittel aus Kohlenstoffstahl wie Schrauben, Schraubenmuttern und Bolzen, die EU ein wichtiger Markt für diese Produkte. Wang Lei aus der Anwaltskanzlei Gaopeng & Partners in Beijing war am gesamten Verlauf des Verfahrens beteiligt. Der größte Erfolg des Verfahrens liegt für ihn darin, dass durch den WTO-Beschluss der Paragraph 9 (5) der 1996 in Kraft getretenen „Anti-Dumping-Grundverordnung“ der EU über einzelne Steuersätze für gesetzwidrig erklärt wurde. Die EU muss nun nachbessern, um das Risiko chinesischer Handelsrepressalien zu vermeiden, zu denen die WTO China ermächtigt.

Die Hintergründe des Handelszwists: Die EU gehört zu denjenigen WTO-Mitgliedern, die die meisten Antidumping-Untersuchungen gegen China durchführen. Mit dem Paragraphen 9 (5) wurden chinesische Unternehmen lange Zeit einer unfairen Behandlung ausgesetzt. Der Paragraph stand somit im Mittelpunkt des Handelskrieges.

Gemäß den Bestimmungen der WTO sind gegen Unternehmen, die des Dumpings überführt werden, einzelne Anti-Dumping-Zollsätze zu erheben, um so unlautere Preisdifferenzen auszugleichen. Die EU hat aber basierend auf der Feststellung der nicht-marktwirtschaftlichen Stellung Chinas gegen alle untersuchten chinesischen Unternehmen hohe Anti-Dumping-Zölle verhängt. Ausgenommen waren nur solche Unternehmen, die die folgenden fünf Kriterien erfüllten: Ausländische Unternehmen oder Unternehmen mit ausländischer Kapitalbeteiligung, die ihr Kapital unbeschränkt zurücknehmen können, ihre Exportpreise und -menge selbst festlegen können, deren Aktienrechte mehrheitlich in privatem Besitz sind, deren Wechselkurse marktorientiert sind und die die Anti-Dumping-Zölle nicht unter staatlichem Einfluss umgehen.

Die Europäische Kommission gab am 9. November 2007 bekannt, eine Anti-Dumping-Untersuchung gegen aus China importierte Befestigungsmittel aus Kohlenstoffstahl einzuleiten. Im Januar 2009 beschloss sie, Anti-Dumping-Zölle von 26,5 bis 85 Prozent auf diese Produkte zu erheben.

Am 31. Juli 2009 erhob China beim WTO-Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten Anklage gegen die EU-Bestimmungen in diesem Bereich und die Anti-Dumping-Maßnahmen der Union. Es war die erste Anklage Chinas gegen die EU bei der WTO.

Am 3. Dezember 2010 veröffentlichte die WTO-Expertengruppe einen Bericht, in dem sie für alle Ansichten Chinas zur Frage der einzelnen Zollsätze und für etliche Ansichten Chinas zu den Anti-Dumping-Maßnahmen gegen die Befestigungsmittel eintrat.

Am 25. März 2011 legte die EU Berufung ein. Nur fünf Tage darauf, am 30. März, reagierte China ebenfalls mit Berufung in Bezug auf die Ansichten, die von der Expertengruppe nicht unterstützt wurden.

Am 15. Juli folgte dann die Entscheidung der WTO-Berufungsbehörde zugunsten Chinas: Die Berufungsbehörde stellte in ihrem Bericht fest, dass die gesetzlichen Bestimmungen des Paragraphen 9 (5) gegen die WTO-Regeln verstießen. Zugleich erklärte sie etliche Entscheide der Expertengruppe für ungültig und unterstützte den chinesischen Standpunkt. Die Berufungsbehörde fällte das Urteil, dass die Anti-Dumping-Maßnahmen der EU gegen die chinesischen Befestigungsmittel aus Kohlenstoffstahl auch in Sachen inländische industrielle Identifikation, normale Werte und faire Vergleiche der Exportpreise gegen die WTO-Regeln verstießen.

Nach der Bekanntgabe des Berichts der WTO-Berufungsbehörde hat die EU 60 Tage Zeit, um erneut Berufung einzulegen. Verliert sie diese, müssen die Zölle gegen die Produktgruppe endgültig reguliert und eine veränderte Herangehensweise bei der Anti-Dumping-Untersuchung verwirklicht werden.

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