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Zheng Yibing führte aus: „Obwohl die Zeit der Bevorzugung für unser Unternehmen in zwei Jahren ausläuft, blicken wir optimistisch in unsere Zukunft. Verglichen mit Arbeitskräften in den entwickelten Ländern sind chinesische billig; und das schnelle Wachstum der chinesischen Wirtschaft birgt einen riesigen Markt für unsere Produkte. Deshalb wird das Ende der Vorzugsbehandlung bei der Besteuerung keinen Einfluss auf die Entwicklung unseres Unternehmens ausüben.“

Es gibt eine Übergangsperiode von fünf Jahren, bevor die Vorzugsbehandlung bei der Besteuerung für ausländisch finanzierte Unternehmen schrittweise abgeschafft wird. Trotz dieser Perspektiven sind die ausländischen Investitionen in China bisher nicht geschrumpft. Nach den Statistiken des Handelsministeriums beliefen sich die tatsächlich genutzten ausländischen Investitionen auf 82,658 Milliarden US-Dollar im Jahre 2007 und 92,395 Milliarden US-Dollar im Jahre 2008. Trotz der globalen Finanzkrise flossen im Jahre 2009 ausländische Direktinvestitionen in Höhe von 90 Milliarden US-Dollar nach China.

Aufforderungen zum fairen Wettbewerb

Mit seinem Beitritt zur WTO im Jahre 2001 musste China nach dem Grundsatz des fairen Wettbewerbs das Problem der unterschiedlichen Steuerbelastung lösen. Die Steuern für Stadtaufbau und -erhaltung sowie die Bildungszusatzgebühren sind zweckgebundene Steuern, die in spezielle Regierungsfonds fließen. Seit ihrer Verabschiedung vor mehr als 20 Jahren wurden sie nur von chinesischen Bürgern bzw. inländischen Unternehmen erhoben. Ab 1. Dezember 2010 müssen diese beiden Steuern auch von ausländisch finanzierten Unternehmen entrichtet werden, so dass die steuerliche Belastung der inländischen und ausländisch finanzierten Unternehmen vereinheitlicht wird. Das ist fair für alle und fördert einen echten Wettbewerb.

Ein Beamter der lokalen Steuerbehörde der Stadt Beijing erläuterte, die Steuer für Stadtaufbau und -erhaltung sowie die Bildungszusatzgebühren würden auf der Grundlage der tatsächlichen gezahlten Mehrwertsteuer, Verbrauchssteuer und Gewerbesteuer (Produktsteuer, Mehrwertsteuer und Gewerbesteuer vor 1994) erhohen. Die Steuer für Stadtaufbau und -erhaltung ist nach Lage des Steuerpflichtigen in drei Sätzen gegliedert: 7%, 5% und 1%. Die Bildungszusatzgebühren werden einheitliche in Höhe von 3% erhoben. Beispielsweise hat ein Unternehmen in Beijing mit einem Jahresumsatz von einer Million Yuan Gewerbesteuer von 70 000 Yuan, Steuer für Stadtaufbau und –erhaltung, je nach seinem Standort, von 700 Yuan bis 4900 Yuan und Bildungszusatzgebühren von 2100 Yuan zu zahlen. Die beiden letzteren Steuern machen nur 0,3% bis 0,7% des Gesamtumsatzes aus, was sich kaum auf den Gewinn des Unternehmens auswirkt.

Ein Sprecher des Finanzministeriums erklärte, die Steuer für Stadtaufbau und -erhaltung sowie die Bildungszusatzgebühren würden speziell für öffentliche Einrichtungen und für Bildungswesen eingesetzt. Alle Arbeitseinheiten und Einzelpersonen, die öffentlichen Einrichtungen und den Bildungsservice nutzen, hätten solche Steuern zu entrichten. Daher hätten ausländisch finanzierte und inländische Unternehmen auch gleiche Pflichten.

Mit der Vereinheitlichung der Besteuerung von inländischen und ausländisch finanzierten Unternehmen entfällt für letztere die bisherige bevorzugte Behandlung. Das wird sie veranlassen, über ihr Geschäftsmodell, ihre Anlagestruktur, ihre Auswahl der Investitionsstandorte und ihre Finanzierungstaktik nachzudenken und dann entsprechende Regulierungen vorzunehmen. Die Investoren werden den naürlichen Ressourcen, dem lokalen Umfeld und Reserven von Fachkräften der Gegenden, in denen sie investieren wollen, dann größere Aufmerksamkeit schenken. So werden strategische und profitable Investitionen weiter die treibende Kraft für die industrielle Modernisierung sein. Für inländische Unternehmen fördert das die Steigerung ihrer Konkurrenzfähigkeit. Das wird auch dazu beitragen, jene Erscheinung zu reduzieren, die bisher häufig dazu führte, dass inländische Unternehmen ihr Kapital ins Ausland übertrugen und sie dann als „ausländische Investitionen“ nach China zurückführten, um eine bevorzugte steuerliche Behandlung zu genießen. Diese Regulierung begünstigt den Aufbau eines fairen Marktumfeldes und entspricht ganz und gar den Grundprinzipien der Marktwirtschaft.

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