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Besteuerung von inländischen und ausländisch finanzierten Unternehmen erfolgt einheitlich

Von Jiao Feng

Am 18. Oktober 2010 wurde das „Rundschreiben des Staatsrates über die Anwendung eines einheitlichen Systems für die Besteuerung von Stadtaufbau und -erhaltung sowie für Bildungszusatzgebühren auf inländische und ausländisch finanzierte Unternehmen und Personen chinesischer und ausländischer Staatsangehörigkeit“ veröffentlicht. Dies ist eine weitere wichtige Maßnahme zur völligen Vereinheitlichung der Besteuerung in- und ausländischer Unternehmen, nachdem China bereits im Jahre 2008 die Körperschaftssteuer solcher Unternehmen vereinheitlicht hatte.

Frühere steuerliche Vorzugsbehandlung für ausländisch finanzierte Unternehmen

Nach Einführung der Reform- und Öffnungspolitik hat die chinesische Regierung eine Reihe von Maßnahmen bei der Unternehmensbesteuerung durchgeführt. Dabei wurden verschiedene Formen der Vorzugsbehandlung von ausländisch finanzierten Unternehmen eingeräumt, um ausländische Investitionen anzuziehen, die Beschäftigung im Inland zu fördern, fortgeschrittene Technologien und Management-Know-how einzuführen. China verabschiedete im Jahr 1980 das „Gesetz über die Körperschaftssteuer für chinesisch-ausländische Joint-Ventures“ und im Jahr 1981 das „Gesetz über die Körperschaftssteuer für ausländische Unternehmen“. Im Jahr 1991 wurden diese beiden Gesetze zu einem „Gesetz über die Körperschaftssteuer für Unternehmen mit ausländischen Investitionen und ausländische Unternehmen“ zusammengefasst.

Nach den Paragraphen des Gesetzes genießen ausländisch finanzierte Unternehmen zahlreiche, politisch begründete Vorteile. Beispielsweise wird der Gewinn eines ausländischen Investors aus einem Unternehmen mit ausländischen Investitionen von der Einkommenssteuer befreit. Die produktiven Unternehmen (ausgenommen Projekte für die Erschließung von Erdöl, Erdgas, seltenen Metallen, Edelmetallen und anderen Rohstoffen) mit ausländischem Kapital, deren Bewirtschaftungsfrist mehr als 10 Jahre beträgt, werden in den ersten beiden Jahren nach einer Gewinnerzielung von der Körperschaftssteuer befreit, in den folgenden drei Jahren wird dann die Steuer um 50% ermäßigt. Auch die Unternehmen in den Wirtschaftssonderzonen und in den wirtschaftlichen Erschließungszonen genießen eine Ermäßigung der Körperschaftssteuer von 50%. Darüber hinaus haben die lokalen Regierungen verschiedene politisch motivierte Maßnahmen ergriffen, die Landnutzung und lokale Steuern betreffend, um ausländische Investitionen zu fördern.

Dank dieser privilegierten Besteuerungspolitik ist über einem langen Zeitraum die steuerliche Belastung für ausländisch finanzierte Unternehmen geringer als für inländische. Im Jahre 2005 lag zum Beispiel der durchschnittliche Steuersatz für inländische Unternehmen bei 24,53%, bei ausländisch finanzierten Unternehmen aber nur bei 14,89%. Im Jahre 2008 verkündete die chinesische Regierung das neue Gesetz über die Körperschaftssteuer – das Körperschaftssteuergesetz der Volksrepublik China –, das den Steuersatz für inländische und ausländisch finanzierte Unternehmen einheitlich auf 25% festsetzte. Trotzdem gewährt das neue Steuergesetz den ausländisch finanzierten Unternehmen weiterhin gewisse Vorzugsbehandlungen. Zum Beispiel haben sie eine Übergangsfrist von fünf Jahren, in der noch die alte Regelung gilt. Für ausländisch finanzierte Unternehmen im Bereich der Neu- und Hochtechnolgie wird ein Steuersatz von 15% praktiziert, für kleine und mittelständische Unternehmen, die nur geringe Profite erzielen, liegt der Steuersatz bei 20%.

Laut Zheng Yibing, Chief Executive Officer von Henan ADD Electric Power Equipment Co., Ltd., genießt sein Unternehmen, das ausschließlich mit ausländischem Kapital arbeitet, immer noch eine bevorzugte steuerliche Behandlung. In den Jahren 2008 und 2009 wurde das Unternehmen von der Körperschaftssteuer befreit, von 2010 bis 2012 wird die Körperschaftssteuer um die Hälfe reduziert. Darüber hinaus gewährt die lokale Regierung dem Unternehmen eine Vorzugsbehandlung bei der Landnutzung und der Rückgabe von lokalen Steuern.

Chinas Handelsminister Chen Deming hat mehrmals in der Öffentlichkeit bekräftigt, dass China sein Augenmerk auf die wichtige Rolle der ausländisch finanzierten Unternehmen bei der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und der Erhöhung der Beschäftigung richte. Neben der Förderung inländischer Unternehmen, die ihre Investitionen im Ausland erhöhen wollen, werde China auch weiterhin ausländische Unternehmen willkommen heißen, die in China investieren möchten. Generell sei China bemüht, aktiv ein gutes Investitionsklima für ausländische Investoren zu schaffen.

Bevorzugte Besteuerung ist nicht der entscheidende Faktor

Chinas privilegierte Besteuerungspolitik für ausländisch finanzierte Unternehmen hat in der Tat eine positive Rolle bei der Anziehung ausländischer Investoren und der Förderung des sehr schnellen Wirtschaftswachstums gespielt. Allerdings kann eine Vorzugsbehandlung nicht der entscheidende Faktor im Investitionsumfeld eines Landes sein. Als Anreizsystem ist sie begrenzt, denn ein ausländischer Investor hat viele Faktoren zu berücksichtigen, bevor er sich für Investitionen in einem bestimmten Lande entscheidet.

Politische Stabilität, konsequente Politik und rationale Gesetzgebung sind die größte Garantie für den Schutz der Rechte und Interessen der Investoren und zugleich die Voraussetzungen für Investitionsentscheidungen. Darüber hinaus bildet das Investitionsumfeld – Rohstoffe, Arbeitskräfte, Markt, Qualifikation, Transport, Energieversorgung, Telekommunikation und andere Faktoren mehr – wichtige Voraussetzungen, um Investoren anzuziehen. Nach der Einführung der Reform- und Öffnungspolitik hat China seine politische Lage weiter stabilisiert und bietet deshalb ein sicheres Umfeld für ausländische Investoren. China hat ein relativ vollständiges Rechtssystem für ausländische Investitionen etabliert und bemüht sich, es ständig zu perfektionieren, was den Investoren eine verlässliche rechtliche Garantie gibt. Die schnell wachsende chinesische Wirtschaft bietet ausländischen Investoren eine solide Grundlage für Profitstreben. Hinzu kommen noch Chinas relativ billige Arbeitskräfte und ein riesiger Markt als weitere wichtige Faktoren, um ausländische Investoren anzuziehen.

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