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Vermeidung doppelter Beitragszahlungen

Eddy ist bei einem englischsprachigen Magazin in Shanghai angestellt. Seit Anfang des Jahres arbeitet sie in China. Ihr Gehalt und andere Kosten werden von der Zentrale des Verlags in den USA getragen, die Firma zahlt auch Beiträge für die Renten- und Krankenversicherung sowie eine weltweite private Versicherung. Vielen ausländischen Beschäftigten in China geht es ähnlich wie Eddy.

Bei der Ausarbeitung der Regelungen zur Sozialversicherung zog das chinesische Ministerium für Humanressourcen und Sozialversicherung auch die amerikanische Handelskammer in Shanghai zu Rate. Die Vorsitzende Forster erklärte, man unterstütze das neue Gesetz zur Sozialversicherungspflicht. Und auch den Grundsatz, dass sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber ihre eigenen rechtlichen Interessen wahrnehmen und rechtliche Verantwortung tragen sollten, befürworte man. Forster schlug jedoch vor, beim Eintritt in die Sozialversicherung auch zu berücksichtigen, ob ein Arbeitnehmer in seinem Heimatland bereits eine Sozialversicherung und eventuell eine ergänzende private Versicherung abgeschlossen hat.

Die Sozialversicherung habe gegenüber privaten Versicherungen deutliche Vorzüge, erklärt Xie Shengyuan. „Ihr Vorteil liegt darin, dass sie die ganze Gesellschaft abgedeckt. Außerdem besteht für private Versicherungen keine Versicherungspflicht. Wenn ein ausländischer Beschäftigter sich beispielsweise entscheidet, keiner Versicherung beizutreten, besteht für ihn keinerlei Absicherung. Durch die Beitrittspflicht werden ausländische und einheimische Berufstätige jetzt gleichgestellt."

Derzeit arbeitet die amerikanische Handelskammer in Shanghai an einem Konzept, das sie der amerikanischen Regierung vorlegen will: ein bilaterales Sozialversicherungsabkommen zwischen China und den USA. Dadurch soll vermieden werden, dass die Beschäftigten im Heimatland und am Arbeitsort im Ausland doppelte Versicherungsbeiträge zahlen. „Ein derartiges Abkommen wäre nicht nur für amerikanische Staatsbürger, die in China arbeiten, vorteilhaft, sondern auch für in den USA berufstätige Chinesen", erklärt Forster.

Bilaterale Abkommen zur Sozialversicherung sehen vor, dass die Mitarbeiter von der Sozialversicherungspflicht im Ausland befreit werden, wenn sie im Heimatland bereits eine Sozialversicherung abgeschlossen haben. Damit wird vermieden, dass die Beschäftigten der unterzeichnenden Länder gezwungen werden, der Versicherungspflicht in beiden Ländern nachzukommen.

Bisher hat China nur mit Deutschland und Südkorea derartige bilaterale Abkommen unterzeichnet. Die Verhandlungen mit anderen Ländern kommen bisher nur schleppend voran. „Es gibt vor allem Meinungsverschiedenheiten darüber, wie lange nach der Aufnahme der Erwerbstätigkeit eine Sozialversicherung abgeschlossen und wie hoch der Anteil des Versicherungsbeitrags am Gehalt sein sollte", erklärt Li.

Die amerikanische Handelskammer in Shanghai schlägt vor, eine Übergangsperiode einzurichten, in der ausländische Beschäftigte selbst entscheiden können, ob sie in eine Sozialversicherung eintreten möchten oder nicht. „Eine solche Übergangsperiode würde es nicht nur Ausländern erlauben, eine Sozialversicherung abzuschließen, sondern gleichzeitig den Regierungen beider Länder ausreichend Zeit einräumen, sich auf die Details eines bilateralen Abkommens zu einigen", sagt Forster.

Wie viele ausländische Beschäftigte ein Angebot auf freiwilliger Basis allerdings letztlich nutzen würden, bleibt fraglich. „Bisher gibt es noch viel zu wenige chinesische Krankenhäuser und Gesundheitseinrichtungen, die englischsprachige Dienstleistungen anbieten", sagt Arbeitnehmerin Eddy. „Außerdem müssten die Auswahlmöglichkeiten für medizinische Einrichtungen deutlich vergrößert werden, um das Angebot für ausländische Beschäftigte attraktiv zu machen."

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