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Geteiltes Echo: China führt Sozialversicherungspflicht für ausländische Beschäftigte ein Von Liu Qiong
In China pflegt man zu sagen: Zuhause verlass dich auf deine Eltern, in der Gesellschaft auf deine Freunde. Einen Grundsatz, der auch für Ausländer in China gelten sollte, befand die chinesische Regierung und führte im Herbst dieses Jahres die Sozialversicherungspflicht für in China erwerbstätige Ausländer ein. Seit dem 15. Oktober gilt: Ausländer, die in China arbeiten, müssen genauso wie chinesische Staatsbürger in die Sozialversicherung einzahlen und genießen dafür auch den gleichen Versicherungsschutz im Falle unerwarteter Ereignisse wie Arbeitsunfälle und Krankheitsfälle. Das chinesische Ministerium für Humanressourcen und Sozialversicherung hat mittlerweile eine detaillierte Erklärung auf seiner Internetseite veröffentlicht, die das „Vorläufige Verfahren für den Abschluss einer Sozialversicherung ausländischer Erwerbstätiger auf dem chinesischen Festland" genau erläutert. Für in China ansässige Unternehmen allerdings bedeutet die Neuregelung erhebliche Mehrausgaben. Das gilt vor allem für ausländische Firmen, die in der Regel mehr Ausländer beschäftigen als einheimische Unternehmen. Versicherungspflicht stößt auf geteiltes Echo Bevor die Details des Verfahrens bekannt gegeben wurden, stand bei Wang Yu, Berater für Personalangelegenheiten bei der Beratungsfirma Shanghai Foreign Service, das Telefon nicht mehr still. Unzählige Mitarbeiter von Personalabteilungen ausländischer Unternehmen und in China berufstätige Ausländer wandten sich mit ihren Fragen an den Experten. Die neue Sozialversicherungspflicht stoße auf ein geteiltes Echo, sagt Wang. „Ausländer, die auf Dauer in China leben, vielleicht sogar einen chinesischen Ehepartner haben, begrüßen die Neuregelung in der Regel, da sie eine gute Absicherung darstellt. Wer nur für kurze Zeit in China ist, sieht meist keinen Grund, weshalb er in die chinesische Sozialversicherung einbezahlen sollte, zumal der Arbeitgeber vor der Entsendung nach China in der Regel bereits eine private Versicherung für seine Mitarbeiter abgeschlossen hat. Für solche Beschäftigte überwiegen die Nachteile der Neuregelung: das Einkommen sinkt", erklärt Wang. Vor allem Shanghai gilt als Anziehungspunkt für Beschäftigte aus aller Welt. Bereits seit 2009 erlaubte die Stadtregierung Ausländern genauso wie Einheimischen in die Renten-, Unfall- und Krankenversicherung einzutreten. Bisher war dies allerdings lediglich ein wohlgemeintes Angebot, es bestand keine Versicherungspflicht. Im April 2011 waren in Shanghai rund 65 000 Ausländer als erwerbstätig registriert, nur knapp 100 davon, mickrige 0,2 Prozent also, nutzten jedoch das Angebot der Stadtregierung und schlossen eine Sozialversicherung ab. „Jetzt haben wir eine andere Ausgangssituation", erklärt Wang. „Seitdem das neue Sozialversicherungsgesetz in Kraft ist, sind ausländische Beschäftigte verpflichtet, der Sozialversicherung beizutreten." Li Huaping, Rechtsanwalt bei der Shanghaier Kanzlei Jia Hua, hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert. Er kommentiert das Vorgehen der chinesischen Regierung: „Bisher war es folgendermaßen: Wenn Ausländer bei einer Erwerbstätigkeit in China keine Sozialversicherung abgeschlossen haben, waren im Falle eines Arbeitsunfalls Streitigkeiten meist vorprogrammiert." Vor diesem Hintergrund habe der Staat Handlungsbedarf gesehen, so Li. „Durch die neue Politik hofft die Regierung einerseits, die Interessen der von Arbeitsunfällen und ähnlichen unvorhersehbaren Ereignissen betroffenen Menschen zu schützen. Auf der anderen Seite argumentiert die Regierung, dass eine Sozialversicherung die ganze Bevölkerung abdecken sollte, der Ausschluss von Ausländern entspräche von daher nicht dem Grundsatz der Inländerbehandlung, auch nicht den internationalen Gepflogenheiten und ist auch nicht dienlich für den internationalen Personenaustausch." Für den umgekehrten Fall, nämlich wenn Chinesen im Ausland tätig sind, gibt es in vielen Ländern seit langem ähnliche Regelungen: Meist sind im Ausland erwerbstätige Chinesen bei chinesischen Unternehmen im Ausland angestellt. In der Regel werden in diesem Fall im Ausland Sozialversicherungsbeiträge fällig. „Das bedeutet für die chinesischen Firmen ebenfalls erhebliche Mehrkosten", sagt Li. „Letztlich dient die neue Politik der chinesischen Regierung dazu, die Zusammenarbeit mit dem Ausland bei der gegenseitigen Befreiung von der Sozialversicherungspflicht zu intensivieren", erklärt der Experte. Erst kürzlich hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, in einem Bericht die Wichtigkeit des Aufbaus eines funktionierenden Sozialversicherungssystems für alle Länder der Welt betont. Der Aufbau und die Vervollkommnung eines solchen Systems sei eine dringliche Aufgabe, hieß es in dem Papier. Professor Xie Shengyuan vom Forschungszentrum für Sozialversicherung der Universität Wuhan, sagt: „China ist der ILO-Konvention beigetreten. Unter dem Gesichtspunkt des Schutzes der Menschenrechte muss auch in China ein Sozialversicherungssystem etabliert werden, das die ganze Gesellschaft abdeckt." |
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