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Xinjiang wurde bereits im 3. Jahrhundert v. u. Z. in chinesischen Quellen als „Xiyu“ (westliche Regionen) bezeichnet. Im Lauf der Geschichte hat die Zentralregierung in allen Orten dieser Region Verwaltungseinrichtungen errichtet. Die Bezeichnung wurde bis in die Mitte des 18. Jahrhunderts verwendet, als die Regierung der Qing-Dynastie (1644 – 1911) eine einheitliche Verwaltung aufgebaute. Seitdem heißt diese Region Xinjiang.

 

Xinjiang liegt an wichtigen Verkehrsadern und in der Geschichte fanden häufig Abwanderungen und auch der Austausch zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen statt. Vor langer Zeit wurde Seide über die westlichen Regionen nach Südasien und Europa gebracht. Diese von Osten nach Westen führende Handelsstraße war später als „Seidenstraße“ bekannt.

 

Ürümqi ist die Hauptstadt des Autonomen Gebiets Xinjiang der uigurischen Nationalität, sein politisches, wirtschaftliches und kulturelles Zentrum und das Tor im Westen Chinas für die Öffnung nach außen. Was Xinjiangs BIP und andere wirtschaftliche Kennziffern betrifft, liegt der Anteil Ürümqis bei etwa 25 Prozent. Sein Pro-Kopf-BIP übertrifft 3 000 US-Dollar. Was die umfassende Konkurrenzfähigkeit betrifft, nimmt Ürümqi eine führende Position unter den Hauptstädten der 12 Provinzen und autonomen Gebiete im Westen Chinas ein. So wird Ürümqi als „Perle im Westen Chinas“ bezeichnet.

 

Chinas Nationalitätenpolitik

 

China ist ein einheitlicher Nationalitätenstaat mit 56 Nationalitäten. Um die allseitige Entwicklung in Politik, Wirtschaft, Kultur und anderen Bereichen zu fördern, hat die chinesische Regierung eine Reihe von politischen Richtlinien für Nationalitäten ausgearbeitet. Sie haben v. a. Folgendes zum Inhalt:

 

1) Es wird an der Gleichberechtigung und dem Zusammenschluss von Nationalitäten festgehalten. In der „Verfassung der Volksrepublik China“ ist verankert: „In der Volksrepublik China sind alle Nationalitäten gleichberechtigt. Der Staat gewährleistet die legitimen Rechte und Interessen der nationalen Minderheiten, wahrt und entwickelt die durch Gleichberechtigung, Zusammenschluss und gegenseitige Hilfeleistung gekennzeichneten Beziehungen zwischen den Nationalitäten. Diskriminierung und Unterdrückung irgendeiner Nationalität sind verboten.“

 

2) Regionale Autonomie der nationalen Minderheiten. Bei der regionalen Autonomie der nationalen Minderheiten handelt es sich darum, dass unter einheitlicher Führung des Staates die nationalen Minderheiten an ihren Siedlungsorten die regionale Autonomie der nationalen Minderheiten praktizieren, konkret gesprochen, richten sie Institutionen für die Selbstverwaltung ein, üben das Selbstverwaltungsrecht aus, treffen als Herren die Entscheidungen und verwalten selbst ihre Angelegenheiten. Zurzeit gibt es in China 155 Orte, an denen die regionale Autonomie der nationalen Minderheiten praktiziert wird. Es gibt fünf autonome Gebiete, 30 autonome Bezirke und 120 autonome Kreise bzw. Banner.

 

3) Entwicklung von Wirtschaft und Kultur in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten. Der Staat hat eine Reihe besonderer politischer Maßnahmen ausgearbeitet und durchgeführt, um die wirtschaftliche Entwicklung in den von nationalen Minderheiten bewohnten Gebieten zu fördern und zu unterstützen. Der Staat mobilisiert und organisiert die wirtschaftlichen entwickelten Gebiete der Han-Chinesen zur Unterstützung der von nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete. In den letzten Jahren wurden v. a. drei Maßnahmen ergriffen: Erstens wird die Strategie der groß angelegten Erschließung der westlichen Gebiete praktiziert, was 12 Provinzen, autonome Gebiete und regierungsunmittelbare Städte einschließlich Xinjiangs und Tibets umfasst. Der Westen Chinas macht flächenmäßig 56 Prozent der Gesamtlandesfläche Chinas aus, die Bevölkerung 22,8 Prozent der Bevölkerung des Landes. Die Durchführung der Strategie der groß angelegten Erschließung der westlichen Gebiete Chinas bildet eine notwendige Voraussetzung für die Modernisierung im ganzen Land. Im November 1999 wurde auf der Wirtschaftskonferenz des ZK der KP Chinas die Anordnung getroffen, die Chancen zu nutzen und die Durchführung der Strategie der groß angelegten Erschließung der westlichen Gebiete in Angriff zu nehmen. Bis 2005 beliefen sich die Investitionen aus dem zentralen Haushalt auf insgesamt 460 Milliarden Yuan. Die Transferzahlungen und die speziellen Subventionen betrugen insgesamt mehr als 500 Milliarden Yuan. Bis April 2009 wurden aufgrund der Vergünstigungspolitik für die groß angelegte Erschließung der westlichen Gebiete mehr als 5 000 Unternehmen in Xinjiang von der lokalen Steuer in Höhe von 5,76 Milliarden Yuan befreit. Zweitens wird die Aktion, die Entwicklung der Grenzgebiete zu fördern und der dortigen Bevölkerung zum Wohlstand zu verhelfen, durchgeführt. Diese Aktion erfasst 135 Kreise (Banner, Städte), die an der 21 000 km langen Landesgrenze China liegen, und zu denen viele Regionen Xinjiangs gehören. Diese Aktion gliedert sich in drei Arbeitsbereiche: a) Verstärkter Ausbau der Infrastruktur; b) Tatkräftige Förderung der Mechanismen für das Wirtschaftswachstum in Kreisstädten und Steigerung der Fähigkeit der Selbstentwicklung; c) Große Anstrengungen, um das Leben der Bevölkerung zu verbessern. Drittens wird der Entwicklung jener 22 nationalen Minderheiten, deren Bevölkerungszahl weniger als 100 000 beträgt, besondere Unterstützung gewährt. Seit 2006 stellt der Staat für diese insgesamt knapp 600 000 Personen jedes Jahr 500 Millionen Yuan bereit. Die frühere finanzielle Unerstützung mitgerechnet, wurden bereits fünf Milliarden Yuan eingesetzt.

 

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