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Reform nach dem Aktiensystem: Lösung der Probleme der staatseigenen Unternehmen

 

Die Reform der staatseigenen Unternehmen wurde einmal mit dem „Biss in einen sauren Apfel“ verglichen. Sie durchlief mehrere Phasen: vom Gewähren von mehr Rechten an die Unternehmen und der Überlassung von mehr Gewinn über die Erweiterung der Rechte der Unternehmen in Richtung auf selbstständiges Wirtschaften sowie die Etablierung des Systems der vertragsgebundenen Verantwortlichkeit in Verbindung mit dem Produktionsertrag bis zur Einführung der Reform nach dem Aktiensystem. Gerade die letztere Maßnahme erwies sich als besonders erfolgreich.

 

Die Reform nach dem Aktiensystem habe ich zum ersten Mal im April/Mai 1980 vorgeschlagen. Damals nahm ich als stellvertretender Professor der Abteilung für VWL der Peking-Universität an einem Symposium teil, das vom Forschungsbüro beim Sekretariat des ZK der KP Chinas und vom Staatlichen Generalamt für Arbeit veranstaltet wurde.

Bei der Reform der staatseigenen Unternehmen wurde großer Wert auf die Optimierung der Produktstruktur gelegt, damit ihre Konkurrenzfähigkeit verstärkt wurde.

 

Obwohl Ende 1978 die Reformmaßnahmen, den Unternehmen mehr Rechte zu gewähren und ihnen mehr Gewinne zu überlassen sowie die Rechte auf das selbstständige Wirtschaften zu erweitern, eingeführt wurden, konnte die Situation des Wirtschaftens der staatseigenen Unternehmen nicht von Grund auf verändert werden, so dass sie bis zum Anfang der 80er Jahre nicht aus den Schwierigkeiten kommen konnten. Durch die Einführung des vertragsgebundenen Verantwortlichkeitssystems nahmen zwar nach kurzer Zeit Produktion und Einnahmen stark zu, da aber die Ausgangsbasis für „die Verträge“ nicht nach wissenschaftlichen Kriterien festgelegt wurde, realisierte man viele kurzfristige Gewinne mit der Folge, dass die wirtschaftliche Ordnung chaotisch wurde und die Preise in die Höhe getrieben wurden. Im April 1986 hielt ich einen Vortrag über „Grundlegende Konzepte der Reform“ auf einem Symposium der Peking-Universität. Darin habe ich meine Ansichten dargelegt, nach denen die Reform nach dem Aktiensystem die Hauptrichtung der Reform der Unternehmen sein sollte. Aber zu dieser Zeit lief die Einführung des „vertragsgebundenen Verantwortlichkeitssystems“ auf vollen Touren und dieses wurde ein Jahr später nach einer offiziellen Anordnung landesweit weitgehend durchgesetzt. Die genannten Probleme dieses Systems wurden zwar auch erkannt, aber man war der Ansicht, dass sie lösbar waren.

 

Erst nach Deng Xiaopings Inspektionsreise durch den Süden des Landes 1992 haben die führenden Persönlichkeiten der Partei mit mir und den beiden Wissenschaftlern Wang Jiafu und Lu Baipu über das Aktiensystem gesprochen. Der erstere hat es unter dem rechtlichen Aspekt erläutert und ich habe es aus Sicht eines Wirtschaftswissenschaftlers dargelegt. Wir waren der Auffassung, dass das Aktiensystem nicht nur notwendig, sondern auch durchführbar ist.

Im Jahr 1997 wurde im Bericht auf dem XV. Parteitag der KP Chinas die Forderung erhoben, wonach die Etablierung von modernen Betriebsformen das richtungweisende Element der Unternehmensreform sein sollte. Die Realisierungsformen des Gemeineigentums können und sollen diversifiziert werden. Dies bedeutete eine große Erneuerung der Theorie über das staatliche Eigentum und damit einen ideologischen Durchbruch.

 

Gesetzgebung über Effekten: Neue Phase der Marktwirtschaft

 

Anfang der 90er Jahre gab es in China bereits einen Effektenmarkt. Er war aber in der Anfangsphase sehr umstritten. Dazu sagte Deng Xiaoping, dass der Effektenmarkt statt zu verbieten zu fördern sei. Darunter war zu verstehen, dass zwar der Effektenmarkt verschiedene Unzulänglichkeiten habe, aber in erster Linie zu schützen sei. Man solle ihn nicht im Keim ersticken, sondern stattdessen große Hoffnung auf ihn setzen. Es galt, sich internationalen Gepflogenheiten bei gleichzeitiger Weiterentwicklung anzupassen. Durch die Debatte erkannten immer mehr Menschen die Notwendigkeit der Entwicklung des Effektenmarkts in China.

 

Als ich als Mitglied des Ständigen Ausschusses des Nationalen Volkskongresses tätig war, wurde bei dessen Gesetzgebung ein Übergang von der Ausarbeitung von Gesetzentwürfen durch Regierungsabteilungen zur Ausarbeitung von Gesetzentwürfen durch Experten vollzogen. Unter meiner Federführung wurde der Entwurf des „Effektengesetzes“ ausgearbeitet. Daran haben auch einige andere Professoren der Peking-Universität teilgenommen. Bei der Ausarbeitung dieses Gesetzentwurfs haben wir zwei Ziele ins Auge gefasst: Einmal sollte der Markt nach rechtlichen Standards geregelt, die Interessen der Investoren geschützt und die rechtlichen Standards widersprechenden Handlungen wie die Manipulation des Markts unterbunden werden; zum anderen sollten durch den Effektenmarkt die Industrie restrukturiert und die Entwicklung der Volkswirtschaft gefördert werden.

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