Die Förderung der Übertragung des Rechts auf Bodennutzung durch die Regierung könnte möglicherweise dazu führen, dass der Boden in den Händen einer kleinen Gruppe von Menschen konzentriert wird. Wird das nicht zur Privatisierung des Bodens führen?
Antwort: Bei der Übertragung des Rechts auf Bodennutzung sind drei Grundvoraussetzungen zu erfüllen: Erstens darf das Recht des Kollektivs auf den Boden als sein Eigentum nicht angetastet werden. Zweitens muss die Nutzung des Bodens für die Landwirtschaft garantiert bleiben. Drittens darf den Haushalten, die den Boden vertraglich gepachtet haben, aus der Übertragung kein Schaden entstehen.
Der Boden in den ländlichen Gebieten gehört zum Kollektiveigentum. Das von Bauern erlangte Recht auf vertragliche Bewirtschaftung von Boden stellt eine Beziehung bezüglich der vertraglichen Bewirtschaftung, die innerhalb dieses Kollektivs etabliert ist, dar. Die Förderung der Übertragung des Rechts auf Bodennutzung zielt darauf ab, die Bewirtschaftung in größerem Umfang zu realisieren. Die Übertragung des Rechts auf Bodennutzung durch die Bauern bedeutet lediglich die Übertragung des Rechts auf die Bodenbewirtschaftung, erfolgt unter der Bedingung der Beibehaltung der Nutzungszwecke und unterscheidet sich daher im Wesentlichen von der Privatisierung von Boden.