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Meistwerke der Bauschreiner
In der chinesischen Sprache gibt es eine Redewendung zur Bezeichnung prachtvoller Verzierungen eines Hauses: „Geschnitzte Balken und bemalte Pfeile.“ In Wirklichkeit handelt es sich bei der Verzierung nicht nur um Balken und Pfeile. Im „Verfahren für Bautätigkeiten“ wird beschrieben, wie Bauschreiner 42 Bauteile wie Türen, Fenster, Trennwände, Balustraden, Dekorationen an Dachvorsprüngen, Dielen, Decken, Treppen, Wandschirme und Schränke für Gottheiten zum Gebet fertigen.
Die Türen und Fenster erfüllten als wichtige Bestandteile eines Hauses nicht nur praktische Funktionen, sondern waren auch hierarchische Symbole in der feudalen Gesellschaft. In den „Ritualaufzeichnungen“ steht geschrieben: „Nur der Kaiser und die Fürsten können hohe Treppen und Tore errichten lassen und damit einen hohen Status symbolisieren.“ Demnach kann man bereits an den Toren der Residenz die wirtschaftliche und gesellschaftliche Stellung des Hausherrn erkennen. In der Tang-Dynastie gab es eine Vorschrift, dass die Beamten vom dritten Rang abwärts ein Wohnhaus haben durften, dessen bedachtes Tor nicht über drei Raumeinheiten und fünf Stützgerüste hatten; während die Beamten vom fünften Rang abwärts ein Wohnhaus haben durften, dessen bedachtes Tor nicht über drei Raumeinheiten und zwei Stützgerüste hatten“. In der Song-Dynastie (960 – 1279) gab es eine Vorschrift: „Ohne Beamtenstatus darf man kein Haus mit einem bedachten Tor haben“. In der Ming-Dynastie (1368 – 1644) wurde das Tor des Wohnhauses noch detaillierter geregelt, die Regelung betraf sogar die Farben und Verzierung des Tors. Demnach durften Herzöge und Grafen ein Haus bewohnen, dessen Tor drei Raumeinheiten und fünf Stützgerüste hatte und das mit goldener Farbe, einer Tiermaske und aus Zink gefertigten Torringen verziert wurden. Die Beamten vom sechsten bis zum neunten Rang, also mittleren und niedrigen Ranges, dürfen ein Wohnhaus haben, dessen Tor eine Raumeinheit und drei Stützgerüste hat, schwarz bemalt und mit Torringen aus Eisen versehen ist.“
In größeren Wohnhöfen alten Stils stand in der Mitte des Hofs ein zweites Tor, das man auch als „Tor mit nach unten hängenden Blumen“ bezeichnet. Dieses Tor trennt den Außenhof vom Innenhof und dient vor allem zur Abschirmung der Privatsphäre. Besucher durften nicht ohne Weiteres den Innenhof betreten. Für sie gab es im Außenhof ein separates Empfangszimmer, selbst die Diener durften ohne Erlaubnis nicht hineingehen. In alter Zeit durften Frauen nur selten ausgehen. „Man betritt weder das Haustor, noch geht man durch das zweite Tor“ – so wurde damals das artige Verhalten einer Frau bezeichnet. Dieses Tor ist durch starke architektonische Verzierungen gekennzeichnet. Die verschiedenen Teile sind mit Dekorationen versehen. Besonders zu erwähnen ist die Außenseite eines solchen bedachten Tors. Sie hat zwei kurze, nach unten hängende Pfähle, deren Enden mit aus Holz geschnitzten Lotusblättern, Kelchen oder Granatäpfeln versehen sind. Daher auch die Bezeichnung „Tor mit nach unten hängenden Blumen“.
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