Frage 2: Seit langem fordern einige Länder China auf, die
Todesstrafe abzuschaffen. Am 1. Januar 2007 hat das Oberste Volksgericht
Chinas das Recht auf Bestätigung der Todesstrafe zurückgenommen.
Kann die Todesstrafe mit diesen Maßnahmen angemessen kontrolliert
werden?
Antwort: Die Zeit, die Todesstrafe abzuschaffen, ist noch
nicht reif. Deshalb, die Todesstrafe beizubehalten und sie
zugleich streng zu kontrollieren, entspricht dem jetzigen
chinesischen Strafrecht. Deren Anwendungsausmaß wird jedoch
schrittweise verkleinert.
Die Todesstrafe abzuschaffen entspricht der Entwicklungstendenz
Chinas, doch dafür ist ein Entwicklungsprozess nötig.
Am 1. Januar 2007 hat das Oberste Volksgericht das Recht auf Bestätigung
der Todesstrafe zurückgenommen, das früher den Volksgerichten
der verschiedenen Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren
Städte übertragen worden ist. Es handelt sich hierbei
um die größte Regulierung der Verfahren für die
Bestätigung der Todesstrafe. Das Hauptziel ist, die Anwendungskriterien
für die Todesstrafe zu standardisieren und somit die juristische
Einheit zu realisieren.
Mit dem Rückfall des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe
an das Oberste Volksgericht werden die Unterschiede zwischen milderen
oder strengeren Auslegungskriterien der Todesstrafe in verschiedenen
Landesteilen vermieden. Vor allem bei der Überprüfung
des Todesurteils wird das Oberste Volksgericht die legitimen Rechte
der Angeklagten bestmöglich gewährleisten. Es wird zweifelhafte
Beweise untersuchen und überprüfen. Wenn nötig,
werden erneute Ermittlungen am jeweiligen Tatort angeordnet. Wenn
das Kollegialgericht nach der Überprüfung der Aktenauszüge
das Todesurteil unterstützen will, muss es seinen Beschluss
dem Angeklagten mitteilen und die Ansichten des Angeklagten anhören.
Der Angeklagte darf das Kollegialgericht brieflich über seine
Meinungen informieren. Während der Überprüfung
darf der von dem Angeklagten beauftragte Rechtsanwalt dem Volksgericht
das Plädoyer vorlegen und Niederschriften der Beilagen machen.
All diese Vorgänge können das Prozessrecht des jeweiligen
Angeklagten praktisch absichern und dafür garantieren, dass
jede Todesstrafe auf unbestreitbaren Tatsachen basiert, die Beweise
den Tatsachen entsprechend und vollständig sind, die Schuldsprechung
korrekt und das Strafmaß angemessen ist sowie die Verhandlungsverfahren
rechtsmäßig waren. All dies kann lückenlos überprüft
werden.
Nach der Rücknahme des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe
durch das Oberste Volksgericht hat China die Überprüfung
der Todesstrafe und die Verhandlung von Fällen mit Todesstrafe
im Gericht zweiter Instanz voneinander getrennt. So wurde das
früher einzige Verfahren in zwei Vorgänge umgewandelt.
Diese Verfahrensreform kann dazu beitragen, Fehlurteile zu vermeiden.
Die Angeklagten erhalten jedenfalls dadurch mehr Gelegenheiten,
im Laufe des Verfahrens ihre Meinung zu äußern. Dies
demonstriert das Ziel der strafrechtlichen Reform in China, nämlich
die Todesstrafe zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht abzuschaffen,
sie jedoch vorsichtiger anzuwenden und die Zahl der Todesurteile
schrittweise zu verringern.
Die einheitliche Ausübung des Rechts auf Bestätigung
der Todesstrafe bedeutet nicht nur, dass die Verfahren zur Aussprechung
der Todesstrafe noch gerechter werden und dass China die Todesstrafe
noch vorsichtiger anwenden wird. Die Zahl der Todesurteile wird
dadurch ohne Zweifel schrittweise verringert. Schätzungen
zufolge kann die Zahl der Todesurteile nach der Rücknahme
des Rechts auf Bestätigung der Todesstrafe durch das Oberste
Volksgericht mindestens um 20 Prozent sinken.
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