Kurzinfo 2: Hinweise auf die Sicherheitskontrolle während der Olympischen Spiele in Beijing
Gemäß den „Regelungen über die Sicherheitskontrolle für die olympischen Sportstätten“ ist es verboten, Gewehre und Munition, Sprengstoff, giftige und radioaktive Gegenstände, schädliche biologische Produkte und Rauschmittel in die Sportstätten mitzunehmen. Verboten sind außerdem verschlossen verpackte Getränke und Lebensmittel, große Koffer, Blindenhunde, Funkgeräte, Transparente, übermäßig lange Fahnenstangen, Feuerzeuge, Messer, selbst mitgenommene alkoholhaltige Getränke, Musikinstrumente, Radios, Druckbehälter und Fahrzeuge (ausgeschlossen von Kinderwagen und Rollstühlen).
Alle Zuschauer müssen beim Betreten der Sportstätten den Durchgang zur Sicherheitskontrolle passieren und durch einen Metalldetektor geprüft werden. Nur Fahrzeuge mit speziellen Ausweisen können in die Sportstätten einfahren. Um die Sicherheit der Sportler zu schützen, müssen diese sich registrieren, wenn sie ihr Wohngebiet verlassen.