Der chinesische
Nationale Volkskongress
In aller Regel tritt jedes Jahr Anfang März
das höchste chinesische Machtorgan - der Nationale Volkskongress,
zu seiner Plenartagung zusammen.
In diesem Jahr beginnt die Jahreskonferenz
am 5. März.
Das Volkskongress-System gehört zu den
Grundlagen des politischen Systems in China. Dabei unterscheidet
sich der Volkskongress als Vertretung des Volkes deutlich von
der Gewaltenteilung in parlamentarischen Systemen mancher westlicher
Länder.
Der Nationale Volkskongress ist, so steht
es in der chinesischen Verfassung verankert, das höchste
Machtorgan des Landes.
Alle chinesischen Bürger, die das 18. Lebensjahr
vollendet haben, können Mitglieder der Volkskongresse aller
Ebenen wählen und selbst gewählt werden.
Gewählt werden die Abgeordneten des Nationalen
Volkskongresses aus allen Provinzen, Autonomen Gebieten, regierungsunmittelbaren
Städten und aus der chinesischen Volksbefreiungsarmee.
Der Nationale Volkskongress hat eine Legislaturperiode
von 5 Jahren und hält jedes Jahr eine Plenartagung ab,
die etwa zwei Wochen dauert.
Auf der jährlich stattfindenden Routinensitzung
des Nationalen Volkskongresses nehmen die Abgeordneten aus allen
Landesteilen den vom Ministerpräsidenten erstatteten Rechenschaftsbericht
der Regierung und die Arbeitsberichte des Obersten Volksgerichts
und der Generalstaatsanwaltschaft entgegen. Sie überprüfen diese
Berichte und fällen entsprechende Resolutionen.
Außerhalb der Zeit der Plenarsitzungen
nimmt ein permanentes Arbeitsorgan - der Ständige Ausschuss
des Volkskongresses - die Befugnisse des höchsten Machtorgans
wahr. Dazu gehören unter anderem die Interpretation der
Verfassung und die Kontrolle ihrer Umsetzung sowie die Ausarbeitung
und Abänderung von Gesetzen, mit Ausnahme jener, die auf
der Plenartagung erlassen wurden. Der Ständige Ausschuss
ist dem Nationalen Volkskongress rechenschaftspflichtig verantwortlich
und erstattet demzufolge einen Tätigkeitsbericht.
Die Gesetzgebung gehört zu den grundlegenden
Befugnissen des Nationalen Volkskongresses. Neben der Verfassung
gehören zu den gesetzgeberischen Aufgaben des Volkskongresses
auch grundlegende Gesetze des Straf- und Zivilrechts. In den
vergangenen Jahrzehnten hat der Nationale Volkskongress zahlreiche
Gesetze und Dekrete ausgearbeitet bzw. erlassen, darunter die
Verfassung sowie ein Strafgesetz, ein Zivilgesetz und eine Zivilprozess-Ordnung
sowie ein Wahlgesetz und das Gesetz über die Autonomie der von
nationalen Minderheiten bewohnten Gebiete.
Zu den Aufgaben des Nationalen Volkskongresses
gehört ferner die Kontrolle der Regierung, des Höchsten
Volksgerichtes und der Generalstaatsanwaltschaft. Der Volkskongress
hat dazu das Recht, Anfragen an die zuständigen Behörden
über die staatliche Administration sowie über die Tätigkeit
der Gerichte und der Staatsanwaltschaften zu stellen, wobei
diese Anfragen beantwortet werden müssen.
Der Nationale Volkskongress und sein Ständiger
Ausschuss können zudem provisorische Untersuchungsgruppen
bilden, die bei Bedarf wichtige Angelegenheiten und rechtliche
Verfahren untersuchen und kontrollieren.
Neben dem Legislativ- und Kontrollrecht stellt
die Entscheidung bei bedeutenden Angelegenheiten eine wichtige
Befugnis des Nationalen Volkskongresses dar. In China gehört
die Ausarbeitung der Pläne für die wirtschaftliche und
soziale Entwicklung zu den wichtigen Entscheidungen, die die
gesellschaftliche Entwicklung in China insgesamt fördern.
Auch diese Pläne bedürfen der Zustimmung durch den Nationalen
Volkskongress.
Eine weitere Befugnis des Nationalen Volkskongresses
ist die Personalentscheidung. Nach chinesischem Recht müssen
führende Persönlichkeiten wie der Staatspräsident,
der Vorsitzende des Ständigen Ausschusses des Nationalen
Volkskongresses von dem Nationalen Volkskongress gewählt
werden. Der Ministerpräsident und seine Regierung werden
vom Nationalen Volkskongress ernannt.
(aus CRI)