Frage
2: Von der Ausarbeitung des chinesischen Kontrollgesetzes bis
zur Überprüfung und Ratifizierung dieses Gesetzentwurfes
sind 20 Jahre vergangen. Warum wurde dafür so viel Zeit verwendet?
Welche Besonderheiten hat dieses Gesetz? Und kann man mit diesem
Gesetz die Arbeit der administrativen und juristischen Organe
wirksam kontrollieren?
Antwort: 1987 wurde mit der Ausarbeitung des Kontrollgesetzes
und im August 2002 mit dessen Überprüfung begonnen.
Im August 2006 wurde das Gesetz dann per Abstimmung verabschiedet.
Inzwischen sind genau 20 Jahre vergangen. Es wurde dafür
soviel Zeit verwendet, weil dieses Gesetz das politische System
und die staatliche Struktur des Landes betrifft.
Chinas politisches System ist ein System der Volkskongresse.
Die Volkskongresse sowie die Regierungen, die Gerichtshöfe
und die Staatsanwaltschaften aller Ebenen gehören zum Staatsapparat.
Die Ausübung des Kontrollrechtes betrifft die Beziehungen
zwischen den ständigen Ausschüssen der Volkskongresse
sowie zwischen den Regierungen, Gerichtshöfen und Staatsanwaltschaften.
Man kontrolliert diese Organe gesetzmäßig, darf aber
das Verwaltungsrecht, die Rechtsprechungsgewalt oder die Aufgaben
der Staatsanwaltschaft nicht an deren Stelle ausüben. Deshalb
muss man bei der Ausarbeitung dieses Gesetzes genau überlegen,
wie diese Beziehungen am besten geregelt werden sollen.
China ist in eine entscheidende Phase der Reform und Entwicklung
eingetreten. Eine verstärkte Kontrolle durch die Volkskongresse
und anderen Organe entspricht den Aufgaben, die nötig sind,
um eine sozialistische demokratische Politik zu entwickeln und
um das Land nach dem Gesetz zu regieren, die Interessen des Volkes
zu wahren und eine sozialistische harmonische Gesellschaft aufzubauen.
Das Kontrollgesetz ist durch folgende Punkte gekennzeichnet:
1. Zu kontrollieren sind vor allem die Reform, die Entwicklung
und die Stabilität sowie die Lebensinteressen der Bevölkerung
und sonstige allgemein aufmerksam verfolgten Themen. Jedes Jahr
werden einige wichtige Themen gewählt; die Regierungen, Gerichtshöfe
und Staatsanwaltschaften sollen spezielle Arbeitsberichte darüber
erstatten und die Volkskongresse werden diese Berichte entgegennehmen
und prüfen.
2. Objekte der Kontrolle sind die Regierungen, Gerichtshöfe
und Staatsanwaltschaften, die mit den ständigen Ausschüssen
der Volkskongresse auf gleicher Ebene liegen.
3. Inhalt der Kontrolle sind diejenigen Fragen, über die
sich Abgeordnete, Mitglieder der ständigen Ausschüsse
der Volkskongresse oder Bürger brieflich oder persönlich
schwerpunktmäßig informierten, sowie Fragen von allgemeinem
Interesse. Man wird eigens für diese Themenpunkte spezielle
Arbeitskontrollen einführen.
Die Volksregierungen, Gerichtshöfe und Staatsanwaltschaften
aller Ebenen müssen die Prüfungsergebnisse der ständigen
Ausschüsse der Volkskongresse studieren und behandeln sowie
im Anschluss daran den ständigen Ausschüssen der Volkskongresse
darüber berichten. Wenn die ständigen Ausschüsse
der Volkskongresse es für nötig erachten, können
sie Beschlüsse über die speziellen Arbeitsberichte fassen.
Die ständigen Ausschüsse der Volkskongresse müssen
die jeweiligen Abgeordneten über die Kontrolle der speziellen
Arbeiten informieren und dies veröffentlichen, um ihrerseits
von den Abgeordneten und der ganzen Gesellschaft überwacht
werden zu können. Außerdem werden im Kontrollgesetz
auch die Formen sowie die Verfahren der Kontrolle konkret vorgesehen.
Das Kontrollgesetz ist am 1. Januar 2007 in Kraft getreten. Gemäß
diesem Gesetz üben die Volkskongresse aller Ebenen durch
ihre Ständigen Ausschüsse das Kontrollrecht aus. Man
wird nach dem Prinzip Nichtversäumung der Pflicht und
Nichtüberschreitung der Machtbefugnisse die Arbeit
der Regierungen und der juristischen Organe aller Ebenen prüfen,
um im Interesse der Bürger diese Organe noch effektiver zu
kontrollieren.
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