Frage
1: Veröffentlichung ist das Prinzip, und Nichtveröffentlichung
ist die Ausnahme. Das ist eine grundlegende Erfahrung, die
die verschiedensten Länder bei der Praktizierung der Bekanntmachung
von administrativen Angelegenheiten gesammelt haben. Wie verläuft
die Bekanntmachung von administrativen Angelegenheiten in China?
Wie wird den Bürgern, den juristischen Personen, den Organisationen
und den in China lebenden Ausländern garantiert, rechtzeitig
Informationen von der Regierung zu erhalten?
Antwort: Im Hinblick auf die Erfahrungen anderer Länder
und den Gegebenheiten des Landes entsprechend betreibt die chinesische
Regierung aktiv die Bekanntgabe von administrativen Angelegenheiten.
Das heißt, die Behörden und die von den Behörden
zur Ausübung der administrativen Macht beauftragten Organe
sollen ihrerseits Informationen, ihre Machtbefugnisse und ihre
Arbeit bekannt machen. Gegenwärtig haben Gemeinden und die
der Kreisverwaltung untergeordneten Abteilungen spezielle Hinweistafeln
zur Bekanntgabe administrativer Angelegenheiten errichtet. Die
meisten lokalen Verwaltungen von der Kreisebene an aufwärts
und die Behörden der Zentralregierung haben eigene Webseiten
und spezielle Einrichtungen für administrative Dienstleistungen.
Diese Zentren gelten nicht nur als Einrichtungen zum Dienste des
Volkes, sondern auch als Örtlichkeiten zur Bekanntmachung
administrativer Angelegenheiten. 70 Regierungsabteilungen des
Staatsrates sowie die Regierungen von 31 Provinzen, autonomen
Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten haben verschiedene
gesetzliche Vorschriften zur Bekanntmachung von administrativen
Angelegenheiten und Informationen ausgearbeitet sowie mehrere
Systeme für Pressemitteilungen oder Meldungen des Pressesprechers
errichtet und dabei beträchtliche Erfolge erzielt.
Neben der Bekanntgabe administrativer Angelegenheiten führt
der Staat in den Abteilungen der KP Chinas, in den gesetzgebenden
und juristischen Organen, in den Dörfern und Unternehmen
sowie in den öffentlichen Institutionen auch ein System zur
Veröffentlichung ihrer Arbeit ein. Außerdem setzt man
sich dafür ein, die Verbreitung von administrativen Angelegenheiten
zu standardisieren. Im April 2007 hat China die Vorschriften zur
Bekanntmachung von Regierungsinformationen veröffentlicht,
die ab 1. Mai 2008 in Kraft treten werden.
In ausländischen Gesetzen über die Bekanntmachung von
administrativen Informationen werden fast keine speziellen Bereiche,
sondern nur Inhalte, die nicht für die Öffentlichkeit
gedacht sind, genannt. Außer den Themen, die nicht weitergegeben
werden dürfen, kann alles veröffentlicht werden. Eben
das bedeutet der bereits erwähnte Leitspruch Veröffentlichung
ist das Prinzip, und Nichtveröffentlichung ist die Ausnahme.
Bei der Ausarbeitung der genannten Vorschriften hat China in zwei
Aspekten dieses Prinzip erfüllt. Dabei werden auf der einen
Seite die grundlegenden Forderungen und Inhalte sowie die Schwerpunkte
der aktiven Informationsveröffentlichung durch die Regierungen
aller Ebenen angegeben. Gleichzeitig wird auch erläutert,
wie Bürger, juristische Personen und andere Organisationen
eine Weitergabe von Informationen beantragen können. Auf
der anderen Seite wird verdeutlicht, dass sämtliche Mitteilungen,
die in den Bereich der staatlichen, kommerziellen oder der privaten
Geheimnisse fallen, nicht veröffentlicht werden dürfen.
Außer diesen Bereichen können alle Informationen bekannt
gegeben werden. Dabei wird angestrebt, die Initiative, die Rechtzeitigkeit
sowie die Zielbewusstheit zu verstärken und Fälle zu
vermeiden, in denen die administrativen Organe entweder wichtige
Informationen nicht veröffentlichen oder Regierungsinformationen
beliebig weitergeben. Dank einer rechtzeitigen Bekanntgabe der
Angelegenheiten von großem Interesse können die Bürger
leichter Informationen von den Verwaltungen erhalten. Dadurch
können sowohl die Anzahl der Anträge auf Regierungsinformationen
als auch die administrativen Kosten gesenkt werden.
Um eine rechtzeitige Bekanntmachung von Regierungsinformationen
zu garantieren, sieht die chinesische Regierung klar vor, dass
die administrativen Organe ein Verzeichnis und eine Reglung für
diesen Vorgang verfassen und diesen auch veröffentlichen
sowie regelmäßig erneuern. Die Regierungsinformationen,
die zur Kategorie der aktiven Bekanntmachung gehören, sollen
in 20 Werktagen nach deren Entstehung oder Erneuerung bekannt
gemacht und gleichzeitig durch Kommuniqués, Pressekonferenzen,
Zeitungen, Netzwerke und sonstige Medien rechtzeitig mitgeteilt
werden. Damit die Erkundigung nach diesen Informationen vereinfacht
wird, sollen in den staatlichen Archiven und öffentlichen
Bibliotheken Einrichtungen wie Lesesäle und elektronische
Infotafeln errichtet werden. Auch Ausländer und ausländische
Organisationen können durch diese Kanäle Mitteilungen
der chinesischen Regierung erhalten.
Um die Bekanntgabe von Regierungsinformationen verstärkt
zu kontrollieren und um den Bürgern, juristischen Personen
und anderen Organisationen den Erhalt von Regierungsinformationen
zu garantieren, hat China verschiedene Mechanismen etabliert.
Dazu gehören beispielsweise die Prüfung und Beurteilung
sowie die Überwachung und Kontrolle der Regierungsinformationen,
das Erstatten eines Jahresberichtes, die Anzeige und administrative
Überprüfung oder ein spezieller Verwaltungsprozess.
Alles in allem wird deutlich, dass China mit einer Reihe von
Maßnahmen den Bürgern, den juristischen Personen und
anderen Organisationen den Erhalt von Regierungsinformationen
garantieren will. Auch die Ausübung des Auskunfts-, Beteiligungs-
und Kontrollrechtes soll gesichert werden, damit Regierungsinformationen
noch wirksamer der Produktion, dem Alltagsleben sowie den wirtschaftlichen
und gesellschaftlichen Aktivitäten des Volkes dienen können.
Man will sich außerdem dafür einsetzen, das System
zur Bekanntmachung von Regierungsinformationen noch mehr zu standardisieren
und den Aufbau einer rechtschaffenen Verwaltung zu fördern,
die den Standardnormen gemäß, koordiniert, fair, transparent
und effektiv arbeitet.
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