Frage 1: Man behauptet, in chinesischen Gefängnissen würden Häftlinge misshandelt. Ist das wahr? Welche Maßnahmen werden zur Umerziehung von Gefangenen ergriffen?
Antwort:
Wir wissen nicht, ob man mit den chinesischen Gesetzesvorschriften
und Maßnahmen zur Umerziehung von Häftlingen vertraut
ist. Wir wissen auch nicht, wo die so genannten Misshandlungen
stattgefunden haben könnten. Hat man dafür Beweise?
Sachlich ist festzustellen, dass sich die Menschenrechtslage in
China in den letzten Jahren beachtlich verbessert hat. Bei der
Sicherung der Menschenrechte der Häftlinge wurden große
Fortschritte gemacht. Ein wichtiger Grund liegt darin, dass China
konsequent am Leitgedanken festhält, die überwiegende
Mehrheit der Häftlinge lasse sich umerziehen. Die chinesischen
Resozialisierungsanstalten zielen im Grund genommen darauf ab,
Häftlinge zu neuen Menschen umzuerziehen, die das Gesetz
achten und von eigener Arbeit leben können. So können
sie wieder in die Gesellschaft zurückkehren und freie Bürger
werden.
Wir bestehen auf Bestrafung der Häftlinge und legen zugleich
den Schwerpunkt auf ihre Umerziehung. Die Resozialisierungsanstalten
Chinas achten darauf, am Prinzip der Humanität und des Vorrangs
der Umerziehung festzuhalten. Besonders wird darauf geachtet,
die Gefangenen durch körperliche Arbeit und durch moralische,
kulturelle und technische Erziehung sowie durch Rechtsordnungsunterricht
von einer passiven Strafverbüßung zur bewussten Umerziehung
zu führen und auf alle Ideen persönliche Begierden
gesetzwidrig zu befriedigen zu verzichten. Wenn sie wieder
an Arbeit gewöhnt sind, werden sie wieder gesetzestreue Bürger,
die von eigener Arbeit leben können. Bei der Umerziehung
von Häftlingen wirken staatliche Sonderinstitute und gesellschaftliche
Organisationen zusammen. Doch die Umerziehung wird hauptsächlich
von den Resozialisierungsanstalten übernommen. Verschiedene
Gesellschaftsbereiche und Berufskreise unterstützen die Strafanstalten
und wirken daran mit, ehemaligen Häftlingen nach der Strafverbüßung
Stellen zu vermitteln.
China hält an diesem Prinzip fest und hat bereits große
Erfolge bei der Umerziehung von Häftlingen erzielt. Nach
1949 wurden beispielsweise japanische Kriegsverbrecher des mandschurischen
Marionettenregimes und der Kuomintang, darunter der letzte Kaiser
der Qing-Dynastie, der letzten feudalen Monarchie Chinas, zu gesetzestreuen
Bürgern umerzogen. Nach ihrer Strafverbüßung haben
sie Arbeit für den Staat und das Volk geleistet. China ist
eines der Länder mit der niedrigsten Rate von Wiederholungstätern.
Die meisten ehemaligen Häftlinge sind heute gesetzestreue
Bürger mit gewissem Bildungsniveau und beruflichen Fähigkeiten.
Nur 6% bis 8% der entlassenen Häftlinge verüben wieder
Straftaten. Die jährliche Quote von Straftaten beträgt
nur ungefähr ein Promille. Beide Indexe sind wichtige Maßstäbe
für die Beurteilung der Erfolge, die ein Land bei der Umerziehung
seiner Häftlinge erzielt.
Diese Erfolge beweisen die Richtigkeit der chinesischen Politik,
der Gesetze und des Systems der Umerziehung krimineller Täter.
Da China immer noch ein Entwicklungsland ist, hat es ein relativ
niedriges wirtschaftliches und gesellschaftliches Entwicklungsniveau,
was nur unzulängliche Bedingungen für die Resozialisierung
von Straftätern bietet. Im Zug der sozialistischen Modernisierung
und der Vervollkommnung des Rechtssystems wird die Resozialisierung
bald ein höheres Niveau erreichen.
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