Frage 2: Viele Länder haben die Todesstrafe abgeschafft. Warum wird sie in China noch immer beibehalten? Was macht man, um Justizirrtümer bei Todesurteile zu vermeiden?

Antwort: Die Todesstrafe ist eine der ältesten Strafen. China ist nicht das einzige Land, das die Todesstrafe noch nicht aufgegeben hat. In der ganzen Welt gab und gibt es heftigen Meinungsstreit darüber, ob man die Todesstrafe abschaffen oder beibehalten soll. Zur Zeit befürworten 90 Länder, etwas weniger als die Hälfte der mehr als 180 Länder der Welt, die Abschaffung der Todesstrafe. Manche davon haben tatsächlich die Todesstrafe abgeschafft. In den übrigen 95 Ländern gibt es weiter die Todesstrafe, auch wenn ihre Anwendung streng kontrolliert wird.

Betrachtet man die Verhältnisse in China, muss man sagen, die Bedingungen für die Abschaffung der Todesstrafe sind noch nicht gegeben. Erstens befindet sich China heute noch im Anfangsstadium des Sozialismus und ist ein Entwicklungsland mit niedrigem Niveau der materiellen Zivilisation. Zweitens ist die Überzeugung „Mord muss mit dem Leben bezahlt werden“ noch tief im Volk verwurzelt, das seit je an den Traditionen festhält. In China gibt es eine breite Mehrheit für die Beibehaltung der Todesstrafe. Gegenwärtig würde ihre Abschaffung bei den Volksmassen weder Anerkennung noch Unterstützung finden, deswegen kann die Todesstrafe vorläufig nicht aufgegeben werden. Aber der Gesetzgeber und der Justizapparat kontrollieren exakt Anwendung und Vollstreckung des Todesurteils, damit diese nur auf wenige Täter, die abscheuliche Verbrechen begangen haben, beschränkt bleibt. Im Strafrecht Chinas ist die Todesstrafe mit Sofortvollzug und die Todesstrafe mit zweijährigem Bewährungsaufschub vorgesehen. Hat das Gericht beschlossen, das Todesurteil nicht sofort zu vollstrecken, werden die Täter zur Todesstrafe mit zweijähriger Bewährung verurteilt. Das ist nur im chinesischen Strafgesetz zu finden. Die Praxis eines halben Jahrhunderts zeigt, dass die meisten zur Todesstrafe mit zweijähriger Bewährung verurteilten Täter sich besserten und ein neues Leben führten. Das entspricht dem Grundsatz des Strafvollzugsgesetzes und der internationalen Tendenz zur Einschränkung der Todesstrafe. Diese chinesische Rechtspolitik hat in Bezug auf Todesurteile Eindruck in der internationalen Öffentlichkeit gemacht.

Um Justizirrtümer zu vermeiden, beschloss das Oberste Volksgericht im Oktober 2005, in den kommenden fünf Jahren nach und nach das Recht auf Bestätigung der Todesstrafe teilweise zurückzunehmen. Revisionen gegen Todesurteile, die bei Gerichten zweiter Instanz eingelegt wurden, werden ausnahmslos öffentlich verhandelt, um Fehlurteile zu vermeiden. Die Rücknahme des Rechtes auf Bestätigung der Todesstrafe durch das Oberste Gericht zeugt davon, dass die chinesische Regierung das Recht auf Leben respektiert und sich bemüht, die Zahl der Todesurteile zu verringern und Vorsicht bei der Anwendung der Todesstrafe walten zu lassen.

 
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