Frage
2: Viele Länder haben die Todesstrafe abgeschafft. Warum wird sie in China noch immer beibehalten? Was macht man, um Justizirrtümer bei Todesurteile zu vermeiden?
Antwort: Die Todesstrafe ist eine der ältesten Strafen.
China ist nicht das einzige Land, das die Todesstrafe noch nicht
aufgegeben hat. In der ganzen Welt gab und gibt es heftigen Meinungsstreit
darüber, ob man die Todesstrafe abschaffen oder beibehalten
soll. Zur Zeit befürworten 90 Länder, etwas weniger
als die Hälfte der mehr als 180 Länder der Welt, die
Abschaffung der Todesstrafe. Manche davon haben tatsächlich
die Todesstrafe abgeschafft. In den übrigen 95 Ländern
gibt es weiter die Todesstrafe, auch wenn ihre Anwendung streng
kontrolliert wird.
Betrachtet man die Verhältnisse in China, muss man sagen,
die Bedingungen für die Abschaffung der Todesstrafe sind
noch nicht gegeben. Erstens befindet sich China heute noch im
Anfangsstadium des Sozialismus und ist ein Entwicklungsland mit
niedrigem Niveau der materiellen Zivilisation. Zweitens ist die
Überzeugung Mord muss mit dem Leben bezahlt werden
noch tief im Volk verwurzelt, das seit je an den Traditionen festhält.
In China gibt es eine breite Mehrheit für die Beibehaltung
der Todesstrafe. Gegenwärtig würde ihre Abschaffung
bei den Volksmassen weder Anerkennung noch Unterstützung
finden, deswegen kann die Todesstrafe vorläufig nicht aufgegeben
werden. Aber der Gesetzgeber und der Justizapparat kontrollieren
exakt Anwendung und Vollstreckung des Todesurteils, damit diese
nur auf wenige Täter, die abscheuliche Verbrechen begangen
haben, beschränkt bleibt. Im Strafrecht Chinas ist die Todesstrafe
mit Sofortvollzug und die Todesstrafe mit zweijährigem Bewährungsaufschub
vorgesehen. Hat das Gericht beschlossen, das Todesurteil nicht
sofort zu vollstrecken, werden die Täter zur Todesstrafe
mit zweijähriger Bewährung verurteilt. Das ist nur im
chinesischen Strafgesetz zu finden. Die Praxis eines halben Jahrhunderts
zeigt, dass die meisten zur Todesstrafe mit zweijähriger
Bewährung verurteilten Täter sich besserten und ein
neues Leben führten. Das entspricht dem Grundsatz des Strafvollzugsgesetzes
und der internationalen Tendenz zur Einschränkung der Todesstrafe.
Diese chinesische Rechtspolitik hat in Bezug auf Todesurteile
Eindruck in der internationalen Öffentlichkeit gemacht.
Um Justizirrtümer zu vermeiden, beschloss das Oberste Volksgericht
im Oktober 2005, in den kommenden fünf Jahren nach und nach
das Recht auf Bestätigung der Todesstrafe teilweise zurückzunehmen.
Revisionen gegen Todesurteile, die bei Gerichten zweiter Instanz
eingelegt wurden, werden ausnahmslos öffentlich verhandelt,
um Fehlurteile zu vermeiden. Die Rücknahme des Rechtes auf
Bestätigung der Todesstrafe durch das Oberste Gericht zeugt
davon, dass die chinesische Regierung das Recht auf Leben respektiert
und sich bemüht, die Zahl der Todesurteile zu verringern
und Vorsicht bei der Anwendung der Todesstrafe walten zu lassen.
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