Das Gesetz über die Körperschaftssteuern: Wettbewerb unter fairen Bedingungen

Wenn es beim „Eigentumsgesetz“ um die Interessen jedes Chinesen geht, dann lenkt das „Gesetz über die Körperschaftssteuern der Unternehmen“ die Aufmerksamkeit aller in China ansässigen Unternehmen auf sich. Für die Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung bedeutet das Gesetz, dass die Politik der steuerlichen Vergünstigung, die für sie seit Ende der 70er Jahre des vorigen Jahrhunderts gegolten hatte, ein Ende gesetzt ist. Für die Unternehmen in einheimischem Besitz bedeutet das Gesetz, dass sie mit den Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung auf gleicher Augenhöhe in den Wettbewerb treten.

Zu diesem Thema nahm Jin Zhiguo, Vorstandsvorsitzender der Tsingtao Brewery Group, Provinz Shandong, kein Blatt vor den Mund: „Die Senkung des Steuersatzes von 33% auf 25% erleichtert in gewisser Hinsicht die Steuerlast für Unternehmen wie das unsrige und steigert die Gewinne des Unternehmens.“ Als Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses begrüßt er die Verabschiedung dieses Gesetzes.

Vor der Durchsetzung dieses Gesetzes galt sowohl für die Unternehmen in einheimischem Besitz als auch für die Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung ein nomineller Körperschaftssteuersatz von 33%. Aber um die ausländischen Investoren anzuziehen, praktizierte die chinesische Regierung verschiedene Maßnahmen zur steuerlichen Vergünstigung für ausländische Investoren, so dass die Steuerlast der Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung wesentlich niedriger lag als die der Unternehmen in einheimischem Besitz. Aus einer Hochrechnung, die auf erhobenen Daten über das landesweite Steueraufkommen aus Unternehmenssteuern beruht, geht hervor, dass der tatsächliche Steuersatz der Unternehmen in einheimischem Besitz im Durchschnitt bei 25% und der für Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung bei etwa 15% liegt: Die Differenz macht demnach also zehn Prozentpunkte aus. „In Wirklichkeit kommt es nicht auf die Steigerung der Gewinne der Unternehmen an, das Wichtigste ist vielmehr, dass die Unternehmen in einheimischem Besitz und die Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung vor die gleiche Startlinie gestellt werden sollen. Für die ersteren ist es nahezu ein Traum, in einem fairen Umfeld miteinander konkurrieren zu können“, sagte Jin Zhiguo.

Jiang Deming, Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses aus der Provinz Jiangsu, stellte bereits 2005 einen Antrag auf Revision des Gesetzes über Körperschaftsteuer und sagte heute: „Ich bin durch Untersuchung der realen Verhältnisse zu der Erkenntnis gelangt, dass sich ungleiche Körperschaftssteuersätze für verschiedene Unternehmen beeinträchtigend auf die Aktivität vieler kleiner und mittelständiger Unternehmen auswirkten. Sie appellierten laut für die Vereinheitlichung der Steuersätze. Manche einheimische Unternehmen zogen in die Industrieparks für Hochtechnologie oder ließen sich im Ausland registrieren, um mit dem Titel eines Unternehmens mit auswärtiger Kapitalbeteiligung Steuerhinterziehung zu betreiben. Dadurch wurde die Marktordnung erheblich gestört.“ Aus Jiang Demings Sicht sind die Bedingungen für die Vereinheitlichung der Steuersätze heute bereits überfällig. Als Abgeordneter hat er viele Stimmen von kleinen und mittelständigen Unternehmen angehört. Diese stimmen mit beiden Händen dem „Gesetz über die Körperschaftssteuern der Unternehmen“ zu.

Jin Zhiguo meinte auch: „Der durch die Senkung des Steuersatzes erzielte Gewinn sollte für die Verbesserung der Produktions- und Lebensbedingungen von Arbeitern und Angestellten verwendet werden. Wenn dieser Gewinn für den Preiskrieg eingesetzt würde, widerspräche dies dem Sinn des fairen Wettbewerbs.“ In seinen Augen kennen sich die chinesischen Unternehmen im Preiskrieg gut aus. Er hofft, dass durch das „Gesetz über die Körperschaftssteuern der Unternehmen“ eine rationale Wettbewerbsplattform entsteht, anstatt ein Schauplatz für einen neuen Preiskrieg.

Keine wesentliche Beeinträchtigung der Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung

Shi Guangsheng, Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses, meint: „Für die Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung ist der Körperschaftssteuersatz von 25% selbstverständlich um zehn Prozentpunkte höher als früher. Er ist aber immer noch niedriger als der Steuersatz in den umliegenden Ländern und Gebieten und besitzt deshalb eine relativ starke Attraktivität.“ Aus einer Statistik ist zu erkennen, dass der Körperschaftssteuersatz in den 159 Ländern, in denen diese Steuer erhoben wird, im Durchschnitt bei 28,6% liegt, in den 18 umliegenden Ländern bzw. Gebieten durchschnittlich bei 26,7%. Er sagte weiter: „Chinas stabiles politisches und wirtschaftliches Umfeld ist das, was die ausländischen Investoren am meisten schätzen.“

Diese Ansicht wird durch Statistiken untermauert. Einer durch die Asiatische Entwicklungsbank durchgeführten Untersuchung ist zu entnehmen, dass unter 20 Hauptfaktoren in Bezug auf die Attraktivität eines Investitionsstandorts transnationaler Konzerne Faktoren wie makroökonomische Lage, Marktvolumen, politische Lage und Infrastruktur einen hohen Stellenwert einnehmen. Steuervergünstigung nimmt dabei nur den 16. Platz ein. Die Experten weisen darauf hin, dass im internationalen Vergleich der Körperschaftssteuersatz von 25 % immer noch niedriger liegt als das Durchschnittsniveau in den Ländern und Gebieten der Asiatisch-Pazifischen Wirtschaftskooperation. Peng Longyun, Wirtschaftsexperte der Asiatischen Entwicklungsbank, weist darauf hin: „Im Vergleich zur Anfangsperiode der Reform ist die Politik der Steuervergünstigung für die ausländischen Investoren nicht mehr das Wichtigste.“ Die Untersuchung der Asiatischen Entwicklungsbank zeigt auch, dass 95 Prozent der Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung die Wirtschaftslage in China schätzen, und ihren Investitionsumfang beibehalten oder ihn vergrößern wollen.

Viele Abgeordnete weisen darauf hin, dass die „normale“ Behandlung von Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung dazu führen wird, dass die Lokalregierungen noch größeren Wert auf die Verbesserung des Investitionsumfeldes und die Erhöhung des Bewusstseins für Dienstleistungen legen. Der Grund liegt auf der Hand: Das Mittel zur Anziehung ausländischer Investoren – also die Politik der Steuervergünstigung – gibt es nicht mehr. An vielen Orten wird das „Phänomen der Hochschätzung der Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung bei gleichzeitiger Geringschätzung der Unternehmen in einheimischem Besitz“ verschwinden.

Chinas Handelsminister Bo Xilai sagte: „Die Vereinheitlichung zweier Steuersätze wird eine unterschiedliche Wirkung auf die Unternehmen verschiedener Art haben. Aber der Aufbau eines fairen, rationalen und geöffneten Marktumfeldes kommt allen zugute. Die Zentralregierung und die Ministerien gehen bei der ,Vereinheitlichung‘ sehr behutsam vor. Mein Gesamteindruck läuft darauf hinaus, dass sich die Durchführung dieser Politik fördernd auf die Entwicklung der chinesischen Wirtschaft auswirkt und den Unternehmen insgesamt zugute kommt. Die Zentralregierung wird für die Durchführung der Politik bezahlen, d. h. wir ,zahlen für Fairness‘ und bemühen uns, ein noch besseres Marktumfeld zu schaffen.“ Er weist darauf hin, dass das neue Gesetz über Körperschaftssteuern eine entsprechende und flexibel gestaltete Übergangsperiode für diejenigen Unternehmen vorsieht, die früher steuerliche Vergünstigungen erhalten haben. Deshalb wird das neue Gesetz keine zu starke Einflussnahme auf die betreffenden Unternehmen bedeuten.

Umwandlung von regionalen in branchenspezifische Vergünstigungen

Finanzminister Jin Renqing weist darauf hin, dass die Vereinheitlichung von Körperschaftssteuersätzen für Unternehmen in einheimischem Besitz und Unternehmen mit auswärtiger Kapitalbeteiligung nicht die Abschaffung der Vergünstigungspolitik bedeutet. Der Unterschied ist nur: Das System der Vergünstigung, die sich in erster Linie auf Regionen bezog, ist nun ins „System der Vergünstigung, welches sich vor allem auf Industriezweige bezieht“, umgewandelt worden.

Konkret gesagt erhalten Unternehmen, die in Bereichen wie High-Tech-Industrie, Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehwirtschaft und Fischerei, Aufbau der Infrastruktur und Wiederverwertung bzw. -aufbereitung von Ressourcen tätig sind, steuerliche Vergünstigungen durch die Politik. Insbesondere die vom Staat als Schwerpunkt unterstützten Unternehmen der High-Tech-Industrie sind mit einem Körperschaftssteuersatz von 15% veranschlagt, die den Voraussetzungen entsprechenden kleinen Unternehmen mit einem Körperschaftssteuersatz von 20%. Jin Zhiguo sagte: „Die Steuervergünstigungspolitik, die sich in erster Linie auf die Industriezweige bezieht, bedeutet einen wichtigen Fortschritt der Steuerpolitik. Früher erhielten die im Technologie-Park niedergelassenen oder im Ausland registrierten Unternehmen steuerliche Vergünstigungen, jetzt wird bei den Vergünstigungen zwischen den Industriezweigen differenziert. Damit wird unsere Wirtschaftspolitik zunehmend wissenschaftlichen Kriterien gerecht.“ Solche Vergünstigungsmaßnahmen können zu koordinierter regionaler Entwicklung beitragen. Darüber bestand zwischen den Abgeordneten der Tagung des Nationalen Volkskongresses allgemeiner Konsens.

Zeitgleich können Unternehmen, die Investitionen in den Umweltschutz und in die Produktionssicherheit tätigen und Energie und Wasser einsparen, steuerliche Vergünstigungen erhalten. Jin Lie, Abgeordneter des Nationalen Volkskongresses, meint, dass die kleinen Unternehmen, die auf Vergünstigung angewiesen sind und mit kleinen Gewinnspannen arbeiten, an einen kritischen Punkt ihrer Gewinnzone gelangen.

Zur steuerlichen Vergünstigung in der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Viehwirtschaft und Fischerei meint Wang Guangxing, Abgeordneter aus der Provinz Hainan und Angestellter der Coconut Palm Group, dass durch die Politik der steuerlichen Vergünstigung nicht alle Probleme gelöst werden können. „Nehmen wir den Anbau von Kulturpflanzen in der Landwirtschaft als Beispiel. Der Anbau wird in der Regel von einzelnen Bauern steuerfrei betrieben, diese Bauernhaushalte haben also nichts von den steuerlichen Vergünstigungen, aber die Unternehmen, die die landwirtschaftlichen Produkte verarbeiten, sind im System der steuerlichen Vergünstigung nicht vorgesehen. Das steigert in gewissem Sinne die finanzielle Belastung der verarbeitenden Industrie, so dass die Bauern, die ihre Produktion steigern, unter Umständen keine Abnehmer für ihr Mehrprodukt finden und somit trotz gestiegener Produktion keine Einkommenserhöhung realisieren können.“ Nehmen wir die Coconut Palm Group als Beispiel. Früher galt dort der Steuersatz von 15%, nach dem neuen Körperschaftssteuergesetz wird er auf 25% erhöht, mit der Folge, dass der jährliche Gewinn der Gruppe um 10 Mio. Yuan (ca. 1 Mio. Euro) sinkt. Wang Guangxing sagte: „Wenn die Firma die zusätzliche finanzielle Belastung nicht mehr tragen kann, dann wird sie erwägen, einen Teil der Produktion einzustellen, was auch die Bauern treffen wird.“ Er hofft, dass der Staat auch den Industriezweig der landwirtschaftliche Produkte verarbeitenden Industrie in das System der steuerlichen Vergünstigung mit einbezieht.

Letzten Endes wurde Wang Guangxings Vorschlag doch noch nicht die Realität, was er auch versteht, denn „der Staat hofft, dass sich die landwirtschaftliche Produkte verarbeitenden Unternehmen zu Großunternehmen entwickeln, in denen Verarbeitung und Vertrieb von einer Hand durchgeführt werden. Erst danach werden diese Unternehmen als landwirtschaftliche Unternehmen in die Kategorie für Vergünstigungen aufgenommen.“


 
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