Frage
2: Ausländische Medien berichten, dass mehr als 4000 chinesische Regierungsbeamte, die der schweren Korruption verdächtigt werden, ins Ausland geflohen sind. Nach vorsichtigen Schätzungen sollen sie Geld in Höhe von 5 Milliarden US-Dollar ins Ausland geschmuggelt haben. Was wird getan, um diese Kriminellen zu verfolgen und die Rückgabe der von ihnen unterschlagenen Gelder zu erreichen? Was machen die chinesischen Gerichte, um diese korrupten Beamten zu bestrafen?
Antwort: Da wir keine Sonderstatistiken haben, können
wir nicht feststellen, ob die ausländischen Berichte völlig
richtig sind. Aber es ist eine unleugbare Tatsache, dass gewisse
der Korruption verdächtige Elemente mit unterschlagenem Geld
ins Ausland geflohen sind. Die Korruption stellt sich hier als
Tauschhandel zwischen Macht und Geld dar.
Verhütung und Unterbindung von Korruption ist weltweit ein
schwieriges Problem. Es ist festzustellen, dass China in den letzten
Jahren die Korruption von Anfang an zu verhüten und energisch
zu bekämpfen suchte. Wir reformieren ständig das politische
und wirtschaftliche System und bringen Neuerungen hervor, die
dazu beitragen, die Ausbreitung der Korruption zu verhindern.
Wir treffen vor allem folgende Maßnahmen, um die flüchtigen
Tatverdächtigen zu verfolgen und die von ihnen unterschlagenen
Geldsummen zurückzubekommen:
1. Zwischen September 1987 und Dezember 2004 hat China mit 41
Ländern, darunter mit Polen, der Mongolei und Rumänien
insgesamt 44 Rechtshilfe-Abkommen und -verträge geschlossen.
Nach diesen Abkommen und Verträgen kann China die genannten
Länder ersuchen, dorthin geflohene Verdächtige zu verhaften
und China zu überstellen sowie die von ihnen geschmuggelten
Geldsummen zu beschlagnahmen und China zurückzugeben.
2. Im Dezember 2000 veröffentlichte China das Auslieferungsgesetz
der Volksrepublik China, um gegen die ins Ausland geflohenen korrupten
Beamten vorgehen zu können. Dementsprechend hat China mit
25 Ländern bilaterale Auslieferungsverträge geschlossen.
Vor allem in den letzten drei Jahren wurden größere
Anstrengungen unternommen, um flüchtige Kriminelle zu verfolgen
und zu verhaften. Einige von ihnen wurden bereits nach China ausgeliefert
und ein Teil des von ihnen unterschlagenen Geldes konnte beschlagnahmt
und an China zurückgegeben werden.
3. Die Zusammenarbeit mit der Internationalen Kriminalpolizeilichen
Organisation (Interpol) ist erfolgreich. China trat im Jahre 1984
der Interpol bei und bildete anschließend das Staatliche
Zentrale Büro Chinas der Interpol. Bis heute hat China über
die Interpol mehr als 800 rote Runderlasse bekannt gegeben. Von
1993 bis Januar 2005 hat China in Zusammenarbeit mit der Interpol
mehr als 230 flüchtige Tatverdächtige aus mehr als 30
Ländern und Gebieten nach China geführt.
4. Auf der 58. Vollversammlung der Vereinten Nationen wurde der
Antikorruptionspakt der UNO angenommen. China hat diese Konvention
unterzeichnet, was im Oktober 2005 vom Nationalen Volkskongress
gebilligt wurde. Damit hat die chinesische Polizei die Chance,
durch internationale Zusammenarbeit Untersuchungen und Beweisaufnahmen
durchzuführen, flüchtige Tatverdächtige ausgeliefert
zu bekommen und unterschlagenes Geld zurückzuerhalten.
So kann man korrupte Beamte, die ins Ausland geflohen sind, gesetzlich
nach China zurückführen, um sie zu bestrafen.
Gegenwärtig wird in China Sammlung von Informationen über
flüchtige, korrupte Beamte vorbereitet, um die Kontrolle
über diese Tatverdächtigen zu verstärken und bei
Fluchtgefahr rechtzeitig Maßnahmen zu ihrer Verfolgung zu
ergreifen. Jetzt werden zu Untersuchungszwecken Akten angelegt,
um schnell Informationen über grundlegende Verhältnisse
korrupter Beamter, über ihre Straftaten, ihre Ausreisepapiere
sowie über ihre Adressen im Ausland zu sammeln.
Bei der Bekämpfung grenzübergreifender krimineller
Handlungen und der Verfolgung ins Ausland geflohener korrupter
Beamter sind auch komplizierte Fragen zu lösen, die durch
die dort herrschenden politischen und Rechtssysteme sowie durch
den kulturellen Hintergrund der jeweiligen Länder entstehen
können. China hat nur unzureichende Erfahrungen mit der Verfolgung
ins Ausland geflohener Verdächtiger. Es fehlt noch an genauen
Kenntnissen über die internationale Zusammenarbeit im Kampf
gegen die Korruption, vor allem an genauen Informationen über
die Straf- bzw. Zivilgesetze der jeweiligen Länder. Und es
fehlt auch noch an Fachkräften, um die internationale Zusammenarbeit
bei der Korruptionsbekämpfung zu intensivieren.
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