Frage
2: Laut Informationen plant China, von 2006 bis 2010 die Einkommenssteuertarife
der in- und ausländischen Unternehmen zu vereinheitlichen.
Die Vorzugspolitik für ausländische Investoren würde
so letzten Endes abgeschafft werden. Stimmt das? Welchen Einfluss
übt die Vereinheitlichung der Steuertarife auf die Aufnahme
von Auslandskapital aus?
Antwort: Wir haben die Vereinheitlichung der Einkommenssteuertarife
für in- und ausländische Unternehmen schon in Betracht
gezogen. Heute beträgt der Einkommenssteuertarif der chinesischen
Betriebe in allen Regionen Chinas ausnahmslos 33%, während
sich die Einkommenssteuertarife für die ausländischen
Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen und in 14 geöffneten
Küstenstädten auf 15% bzw. 24% belaufen. Es besteht
ein großer Tarifunterschied zwischen den in- und ausländischen
Unternehmen. Die Struktur zweier parallel laufenden Steuersysteme
für die in- und ausländischen Investoren steht im Widerspruch
zu internationalen Gepflogenheiten. Eine solche Steuersystemstruktur
führt zu Ungerechtigkeiten in der tatsächlichen steuerlichen
Belastung der in- und ausländischen Investoren und beeinträchtigt
in gewissem Ausmaß die Entwicklung der chinesischen Marktwirtschaft.
Es ist inzwischen über vier Jahre her, dass China im November
2001 der WTO beitrat. Das sozialistische Marktwirtschaftssystem
ist bereits entstanden und vervollkommnet sich weiter. Um dieser
Situation zu entsprechen, muss China einheitliche, faire und transparente
Marktregeln formulieren und die faire Konkurrenz zwischen den
Unternehmen fördern. Weiterhin gilt es, die Einkommenssteuersysteme
für die in- und ausländischen Investoren zu vereinheitlichen
und ein einheitliches Einkommenssteuersystem der Unternehmen einzuführen.
Der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses hat
einen Antrag für ein neues Einkommenssteuergesetz der Unternehmen
mit in den Gesetzgebungsplan für das Jahr 2006 einbezogen.
Die Reform des Steuersystems wird von folgenden grundlegenden
Gedanken geleitet: Die beiden parallel laufenden Einkommenssteuergesetze
für in- und ausländische Investoren zu einem einheitlichen
Einkommenssteuergesetz für die Unternehmen vereinigen, ein
standardisiertes und transparentes Einkommenssteuersystem für
die Unternehmen einführen, ein steuerpolitisches Milieu zugunsten
der fairen Konkurrenz zwischen allen Unternehmen herbeiführen,
das Niveau der Nutzung des Auslandskapitals heben, die Volkswirtschaftsstruktur
optimieren, die Produktqualität verbessern, technische Fortschritte
anregen und die Volkswirtschaft kontinuierlich, erfolgreich und
koordiniert entwickeln.
Selbstverständlich muss man bei der Formulierung dieses
neuen Gesetzes darauf achten, das neue Gesetz mit den heute noch
in Kraft befindlichen Gesetzen und Verordnungen zu verbinden,
angemessene Übergangsmaßnahmen zu treffen und die Belastungsfähigkeit
der ausländischen Investoren zu berücksichtigen. Wir
brauchen nicht darum besorgt zu sein, dass die Vereinheitlichung
der Einkommenssteuertarife der Aufnahme des Auslandskapitals schadet.
Denn die ausländischen Investoren legen gewiss großen
Wert auf steuerliche Vorzugsbedingungen, aber sie interessieren
sich noch mehr für die Stabilität der politischen Lage
und den großen potentialen Markt in China. Wir glauben,
dass sich das Investitionsmilieu in China im Zug der ununterbrochenen
Vertiefung und Ausdehnung der Reform und Öffnung verbessern
wird.
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