Frage 1: In den letzten Jahren stand in der ganzen Welt die Geldwäsche
im Mittelpunkt des allgemeinen Interesses. Es gibt Meldungen,
wonach in China jährlich mehr als 10 Milliarden US-Dollar
gewaschen werden. Wie sind solche Meldungen zu kommentieren? Was
tut China im Kampf gegen die Geldwäsche? Welche Erfolge wurden
bisher erzielt?
Antwort: Im Augenblick fehlt es uns an genauen Statistiken.
Daher kann ich die in diesen Meldungen genannten Zahlen, die Sie
da zitieren, nicht bestätigen. Aber ich kann sagen, dass
die Geldwäsche in China bei weitem nicht so arg wie die im
Ausland ist. Selbstverständlich dürfen wir aber diese
kriminellen Tatbestände nicht unterschätzen.
Da China eine strenge Devisenkontrolle ausübt, wird Geld
vor allem von China ins Ausland transferiert und dort gewaschen.
Es gibt drei Hauptwege zur Geldwäsche: 1. Schmuggel; 2. Geldtransfer
durch Preisdifferenzen. Korrumpierte Leute in China exportieren
in Zusammenarbeit mit ausländischen Firmen Güter zu
wesentlich niedrigeren Preisen als normal und importieren Güter
zu höheren Preisen als normal. Dann zahlen sie das Geld,
das sie durch solche Preisdifferenzen erworben haben, auf ihr
Konto im Ausland ein. In vielen Ländern ist dies die häufigste
Methode der Geldwäsche; 3. Geschäftstüchtige Verbrecher
transferieren durch Investitionen unterschlagenes Geld ins Ausland
und fliehen dann dorthin.
China bekämpft intensiv die Geldwäsche in jeder Form.
Seit 2001 hat die Bank von China, die mehr ausländische Zweigstellen
als die anderen Banken Chinas hat, als erste eine Kommission zur
Bekämpfung von Geldwäsche gebildet. Danach wurden Organe
zur Geldwäschebekämpfung bei der Chinesischen Volksbank,
beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit und beim
Staatlichen Amt für Devisenkontrolle gegründet. Im Juni
2004 entstand das Chinesische Kontroll- und Analysezentrum für
Geldwäschebekämpfung. Seine Aufgabe ist es, groß
angelegte und anormal scheinende Geldzirkulationen genau zu analysieren.
China legt großen Wert auf die Gesetzgebung zwecks Bekämpfung
der Geldwäsche. Im Strafgesetz wird das Verbrechen
der Geldwäsche eindeutig definiert. Bisher wurden dazu
folgende Verordnungen erlassen: Bestimmungen über die Bekämpfung
der Geldwäsche durch Finanzinstitutionen, Maßnahmen
bei Berichten über verdächtige Zahlungsgeschäfte
mit großen RMB-Summen und Maßnahmen bei Berichten
über verdächtigen Handel von Devisen in großen
Summen durch Finanzinstitutionen. Weiterhin wurden ein System
für die Erkennung und Ermittlung von Kunden der Finanzinstitutionen,
ein System für die Aufbewahrung von Protokollen über
Geschäfte und ein System für Berichte über verdächtige
Geschäfte mit großen Summen von Finanzinstitutionen
eingeführt. Nach den erwähnten Verordnungen sollen die
politikbezogenen Banken, Handelsbanken, Kreditgenossenschaften,
Postsparkassen, Finanzfirmen, Treuhand- und Investmentgesellschaften,
Finanz-Pachtgesellschaften und ausländische Finanzinstitutionen
an der Geldwäschebekämpfung teilnehmen.
Von der Chinesischen Volksbank organisiert, wird an Ort und Stelle
die Bekämpfung der Geldwäsche im Landesmaßstab
untersucht. Bis September 2004 wurden Akten zwecks Untersuchung
und Verfolgung der gesetzwidrigen Devisenwirtschaft von 35 Banken
bzw. ihren Filialen und von 41 Betrieben angelegt. Zugleich organisierten
die Ämter für öffentliche Sicherheit und die Devisenkontrollorgane
mehrmals gemeinsame Aktionen. Dabei wurden gegen eine Reihe von
Gesetzesverletzern ermittelt und schwere Rechtsverstöße
geahndet. Die Straftäter hatten sich gesetzwidrig mit dem
Wechseln von Fremdwährungen beschäftigt, Devisenabflüsse
und -arbitragen betrieben, Investitionen gefälscht, Geld
durch Glücksspiel im Ausland gewaschen, Bankkredite erschlichen
und Staatsvermögen ins Ausland transferiert.
Da die Delikte der Straftäter immer häufiger grenzübergreifend
sind, wird die Geldwäsche mehr und mehr zu einem internationalen
Problem. Deshalb unterzeichnete China nacheinander die Konvention
über die Bekämpfung grenzüberschreitender organisierter
Straftaten, die Konvention über die Verhinderung der Finanzierung
terroristischer Organisationen, die Konvention über die Bekämpfung
der Korruption und weitere internationale Konventionen, die den
Kampf gegen Geldwäsche und gegen die Finanzierung terroristischer
Organisationen zum Gegenstand haben. Dadurch wurde die gute Zusammenarbeit
mit entsprechenden Behörden anderer Länder weiter verstärkt.
Im Oktober 2004 trat China als Gründungs- und Mitgliedsstaat
in die Eurasische Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche
und der Finanzierung terroristischer Organisationen (EAG) ein.
Ferner hat China gemeinsam mit Russland, Hong Kong, Macao und
anderen angrenzenden Ländern und Gebieten Mechanismen bilateraler
Zusammenarbeit zur Bekämpfung der Geldwäsche eingeführt.
Zu Beginn des Jahres 2005 wurde China eingeladen, als Beobachter
an der Internationalen Sonderarbeitsgruppe für finanzielle
Aktionen gegen die Geldwäsche (FATF) sowie an der Asiatisch-Pazifischen
Gruppe zur Bekämpfung der Geldwäsche (APG) teilzunehmen.
2005 will China offizielles Mitglied dieser Gruppen werden.
Nun hat China das Gesetzgebungsverfahren für ein Anti-Geldwäsche-Gesetz
gestartet. Sehr wahrscheinlich tritt dieses Gesetz im Jahre 2005
offiziell in Kraft. Das alles dient dazu, ein globales Anti-Geldwäsche-Netz
zu knüpfen, damit Verbrecherbanden nicht mehr durch illegale
Geschäfte im Verborgenen die Interessen des Staates schädigen
können.
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