11/2005
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Frage 2: Es gab Meldungen, nach denen im Verlauf der Strukturreform manche Fabrikdirektoren und Firmenleiter über Nacht zu Millionären geworden sind. Einige sollen sogar Dutzende von Millionen Yuan Vermögen besitzen. Offenbar haben sie sich Staatsvermögen angeeignet. Können Sie erklären, wie das passieren konnte und welche Maßnahmen ergriffen werden, um künftig solche Aneignungen unmöglich zu machen?

Antwort: Was Sie da erwähnen, ist wahr, aber es ist nicht überall so. Seit 1993 ergreifen die Provinzen und regierungsunmittelbaren Städte Initiativen, um die Strukturreform in den staatlichen Betrieben durchzusetzen. Die Reform des Eigentumssystems bildete den Kern der Strukturreform. Durch Übereignungen und Aktienausgabe wurde staatliches Kapital aus kleinen und mittleren konkurrierenden Staatsbetrieben etappenweise abgezogen, so dass insgesamt die Eigentumsstruktur verbessert wurde und die wirtschaftliche Effizienz der Betriebe stieg. Aber bei der Strukturreform ging Staatsvermögen verloren, weil die Aufsicht und Verwaltung des Staatsvermögens vernachlässigt wurde. Das hat dazu geführt, dass manche Betriebsleiter über Nacht reich wurden.

Durch diese Verluste an Staatsvermögen ist die Reform und Entwicklung der Staatsbetriebe spürbar behindert worden. Der Hauptgrund dafür liegt aber darin, dass es keine eindeutige Klärung der Eigentumsrechte gab. Was die Verwaltung des Staatsvermögens betrifft, so sollten die Rechte und Interessen der Eigentümer von den zuständigen Organen der Zentralregierung und der Lokalregierungen sowie von den Betrieben gewahrt werden. Doch einige dieser Institutionen schieben einander die Verantwortung zu, was manchen Abteilungen und einzelnen Personen günstige Gelegenheiten bietet, sich rechtswidrig Staatsvermögen anzueignen. Bei der Bewirtschaftung staatlichen Vermögens sind oft die Kompetenzen der Regierung nicht deutlich von denen des Betriebes getrennt und die Zuständigkeit ist ungeklärt. Manche Betriebsleiter verletzen oder versäumen ihre Amtspflichten. Sie spiegeln etwas vor, um daraus Vorteile zu ziehen. Noch schlimmer ist, dass sie falsche Behauptung in die Welt setzen wie: „Der Wechsel des Eigentumssystems ist die Umwandlung des Staatsbetriebes in eine private Firma“. Das alles hatte und hat noch Verluste staatlichen Vermögens zur Folge. Gesteigert werden die Verluste durch Misswirtschaft, ungenügende Kontrolle und eine nachlässige Anwendung der Gesetze.

Um beim Wechsel des Eigentumssystems weitere Einbußen an Staatsvermögen zu vermeiden, ist man bemüht, das Verwaltungssystem für das Staatsvermögen zu reformieren. Dementsprechend haben die Zentralregierung und die Lokalregierungen auf allen Ebenen Ämter für die Verwaltung des Staatsvermögens etabliert. Zugleich hat China beschlossen, nach den Erfordernissen, die bei der Betriebsreform entstanden sind, und den Erfahrungen über die Verwaltung des Staatsvermögens, die man seit der Reform und Öffnung nach außen gesammelt hat, folgende Maßnahmen zur Verhütung weiterer Verluste an Staatsvermögen zu ergreifen.

Erstens gilt es, die Strukturreform des Betriebs noch mehr zu standardisieren. Betriebe, deren Eigentümerstatus wechselt, müssen unabhängig von der neuen Eigentumsform eine genaue Vermögensbilanz erstellen und qualifizierte Vermittler beauftragen, die Aktiva zu bewerten. Man darf nur mit Genehmigung des Eigentümers Staatsvermögen verkaufen und muss einen fairen Konkurrenzmechanismus einführen. Staatseigentum darf nur durch öffentliche Versteigerung oder durch Verkauf an der Börse veräußert werden. Manager oder Betriebsführungsgruppen, die das Vermögen der Betriebe, in denen sie arbeiten, übernehmen wollen, müssen eine Rechnungsprüfung über sich ergehen lassen, um zu verhindern, dass sie in Anwendung ihrer Befugnisse Vermögen des Staates beiseite schaffen und sich aneignen.

Zweitens muss die Transparenz des Plans der Eigentumsreform und seine genaue Umsetzung gesichert sein. Bei der Ausarbeitung des Plans für die Eigentumsreform muss man die Meinungen der Vertreter von Arbeitern und Angestellten der jeweiligen Betriebe hören, um auf jeden Fall zu verhindern, dass sich eventuell zuständige Behörden mit Betriebsleitern oder einzelnen Personen im Geheimen verständigen. Man muss der Belegschaft rechtzeitig Informationen über die Vermögensbegleichung und -bewertung sowie den Stand der Verwirklichung der Reformkonzepte geben.

Drittens müssen die Verwaltungsorgane für das Staatsvermögen die Überprüfung und Revision des Vermögens überwachen, die Kontrolle über die Vermögensbewertungsämter intensivieren und strikt die Eignung der Bewertungsbehörden bzw. der Bewertungsergebnisse überprüfen, um die Bewertungsqualität zu garantieren. Die Verwaltungsorgane sind verpflichtet, eventuelle Verluste am staatlichen Vermögen in den Betrieben, in denen ein Eigentümerwechsel stattfindet, unter Mitwirkung anderer zuständiger Behörden zu ermitteln und zu bestrafen. Man muss entschieden gegen Verluste an Staatsvermögen vorgehen, die bei der Reform des Eigentumssystems von Einzelnen oder Gruppen verursacht worden sind.

Viertens ist es angesichts der zunehmenden Verluste an Staatsvermögen während der Reform des Eigentumssystems der Betriebe notwendig, die entsprechenden Gesetze und Verordnungen zu vervollkommnen. Diejenigen, die beim Wechsel der Eigentumsverhältnisse in einem Unternehmen Staatsvermögen veruntreuen oder widerrechtlich in Besitz nehmen, müssen die strafrechtliche Verantwortung dafür tragen, sofern ihre Handlungen eine Straftat darstellen. Alle von ihnen rechtswidrig vereinnahmten staatlichen Gegenstände und Werte sind zurückzugeben.

 
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