Wie
ist das Verhältnis vom NVK zu den anderen obersten Staatsorganen?
Der
NVK ist das höchste Organ der Staatsmacht. Die anderen
obersten Staatsorgane, der Staatsrat, das Oberste Volksgericht
und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft, gehen aus dem NVK
hervor und sind ihm verantwortlich und rechenschaftspflichtig.
Das Verhältnis zwischen dem NVK und den anderen obersten Staatsorganen
ist geprägt von Kontrolle und Entscheidungsfindung durch
den NVK und der Durchführung der Entscheidungen durch die
kontrollierten Organe.
Der NVK übt die grundlegendsten und wichtigsten staatlichen Kompetenzen aus,
er besitzt Rechte, über die andere oberste Staatsorgane nicht
verfügen. Hierbei handelt es sich vor allem um das Recht auf
die Abänderung der Verfassung und die Überwachung
von deren Durchführung, das Recht auf die Ausarbeitung und
Abänderung der grundlegenden Gesetze des Staates, das
Recht auf die Wahl, Ernennung und Abberufung der Mitglieder
des Ständigen Ausschusses des NVK, des Staatspräsidenten
und der stellvertretenden Staatspräsidenten, der Mitglieder
des Staatsrats, der Mitglieder der Zentralen Militärkommission,
des Präsidenten des Obersten Volksgerichts und des Generalstaatsanwalts
der Obersten Volksstaatsanwaltschaft, das Recht auf die Entscheidung
über wichtige Staatsanglegenheiten, darunter die Pläne
für die volkswirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung
und den Staatshaushaltsplan, die Bildung von Provinzen, autonomen
Gebieten und regierungsunmittelbaren Städten, die Einrichtung
von Sonderverwaltungszonen und die dort zu etablierenden Systeme
sowie Kriegs- und Friedensfragen und das Recht auf die Aufsicht
über den Staatsrat, die Zentrale Militärkommission, das
Oberste Volksgericht und die Oberste Volksstaatsanwaltschaft.
Diese Rechte verkörpern die Stellung des NVK als höchstes
Organ der Staatsmacht.
Das Verhältnis vom NVK zu den anderen Staatsorganen und deren Kompetenzen
im Einzelnen:
a) Der Staatspräsident
Der Staatspräsident und die stellvertretenden Staatspräsidenten werden
durch die Tagung des NVK gewählt. Ihre Amtszeit beträgt
wie die Legislaturperiode des NVK jeweils fünf Jahre, maximal
zehn Jahre.
Der Staatspräsident hat folgende Machtbefugnisse: 1) die vom NVK und seinem
Ständigen Ausschuss verabschiedeten Gesetze zu erlassen,
2) den Ministerpräsidenten des Staatsrats, die stellvertretenden
Ministerpräsidenten, die Staatsräte, die Minister,
die Vorsitzenden der Staatskommissionen, den Präsidenten
der Oberrechnungskammer und den Generalsekretär des Staatsrats
zu ernennen und zu entlassen, in Übereinstimmung mit
den Beschlüssen des NVK und dessen Ständigen Ausschusses
Bürgern staatliche Orden, Medaillen und Ehrentitel zu verleihen,
Sonderamnestien, den Ausnahmezustand und die Mobilmachung
zu verkünden, den Kriegszustand zu erklären, im Namen
der Volksrepublik China Beglaubigungsschreiben von bevollmächtigten
Gesandten anderer Länder zu empfangen, in Übereinstimmung
mit den Beschlüssen des NVK und dessen Ständigen Ausschusses
bevollmächtigte Vertreter ins Ausland zu entsenden oder
sie zurückzurufen und mit anderen Ländern abgeschlossene
Verträge bzw. wichtige Abkommen zu ratifizieren oder
sie aufzuheben.
b) Der Staatsrat
Der Staatsrat der Volksrepublik China, die Zentrale Volksregierung, ist die
exekutive Körperschaft des höchsten Organs der Staatsmacht
und das höchste Organ der Staatsverwaltung. Der Staatsrat
setzt sich aus dem Ministerpräsidenten, den stellvertretenden
Ministerpräsidenten, den Staatsräten, den Ministern,
den Vorsitzenden der Staatskommissionen, dem Präsidenten
der Oberrechnungskammer und dem Generalsekretär zusammen,
wobei der Ministerpräsident die volle Verantwortung für
den Staatsrat trägt.
Der Staatsrat ist dem NVK verantwotlich und rechenschaftspflichtig. In den Tagungsferien
des NVK ist er dem Ständigen Ausschuss des NVK verantwortlich
und rechenschaftspflichtig. Die Legislaturperiode des Staatsrats
entspricht jeweils der des NVK. Die Amtszeiten des Ministerpräsidenten,
der stellvertretenden Ministerpräsidenten und der Staatsräte
darf nicht mehr als zehn Jahre betragen.
c) Die Zentrale Militärkommission
Die Zentrale Militärkommission ist das höchste militärische Führungsorgan
der VR China. Sie leitet die bewaffneten Kräfte des ganzen
Landes.
Sie setzt sich aus dem Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und
anderen Mitgliedern zusammen, wobei der Vorsitzende die volle
Verantwortung für die Mlitärkommission trägt. Ihre
Amtszeit entspricht jeweils der des NVK. Die Zentrale Militärkommission
ist dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss rechenschaftspflichtig.
d) Das Oberste Volksgericht
Das Oberste Volksgericht ist das höchste Rechtsprechungsorgan der VR China.
Es ist dem NVK und seinem Ständigen Ausschuss verantwortlich
und rechenschaftspflichtig. Seine Amtszeit dauert in der Regel
fünf Jahre, höchstens aber zehn Jahre.
Die Volksstaatsanwaltschaften kommen ihrer Verpflichtung der Überwachung
der Gesetze nach. Die Oberste Volksstaatsanwaltschaft ist
das höchste Organ und dem NVK und seinem Ständigen
Ausschuss verantwortlich und rechenschaftspflichtig. Ihre
Amtszeit entspricht der des NVK und darf nicht mehr als zehn
Jahre betragen.
Aus
CRI