Wer
besitzt die Kompetenz zur Auslegung der Gesetze? Wie wird
bei der Auslegung verfahren?
Der
Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongresses besitzt
das Recht zur Auslegung der Gesetze.
Bei nicht klar definierten gesetzlichen Bestimmungen legt er z. B. die Gesetze
aus, wenn nach der Verabschiedung eines Gesetzes Umstände
auftreten, die eine Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen
erfordern.
Der Staatsrat, die Zentrale Militärkommission, das Oberste Volksgericht,
die Oberste Volksanwaltschaft und die Sonderkommissionen des
Nationalen Volkskongresses sowie die Ständigen Ausschüsse
der Volkskongresse der Provinzen, autonomen Gebiete und regierungsunmittelbaren
Städte haben das Recht, vom Ständigen Ausschuss
des Nationalen Volkskongresses die Auslegung von Gesetzen
zu fordern.
Das Arbeitsorgan des Ständigen Ausschusses erarbeitet einen Entwurf für
die Auslegung eines Gesetzes. Dieser wird dann mit einem Beschluss
der Vorsitzendenkonferenz auf die Tagesordnung der Sitzung
des Ständigen Ausschusses gesetzt.
Der Auslegungsentwurf wird daraufhin auf der Sitzung des Ständigen Ausschusses
geprüft und diskutiert und von der Gesetzeskommission in Übereinstimmung
mit den Stellungnahmen der Mitglieder des Ständigen Ausschusses
geprüft, diskutiert und eventuell abgeändert. Die Gesetzeskommission
erstellt dann eine Fassung für die Abstimmung.
Diese Fassung muss von mehr als der Hälfte der Mitglieder des Ständigen
Ausschusses angenommen werden und wird durch einen Erlass
des Ständigen Ausschusses bekannt gemacht.
Die Auslegung der Gesetze durch den Ständigen Ausschuss des Nationalen
Volkskongresses ist rechtskräftig.
Aus
CRI